Pressemitteilung vom 16.04.2024

Rechtzeitig einen Antrag auf Bauholzvergütung stellen

Kommission der Reichswaldgenossenschaft ist im Herbst unterwegs

Im Herbst dieses Jahres wird wieder die Kommission zur Bauholzaufnahme in Kaiserslautern und Morlautern unterwegs sein. Bis dahin können noch Anträge auf Bauholzvergütung bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern eingereicht werden. Antragsteller müssen bei der Bauholzaufnahme nicht anwesend sein. Sofern sich aus der Prüfung vor Ort Fragen ergeben, die nicht am Tag der Bauholzaufnahme geklärt werden können, wird sich die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) mit den Antragstellern in Verbindung setzen. Gerade in Zeiten steigender Baukosten ist der durch die RWG gewährte Zuschuss eine willkommene Entlastung. Ein Antrag kann innerhalb von drei Jahren nach amtlicher Bauvollendung eingereicht werden.

Bürgerinnen und Bürger der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der RWG eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.

Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.

Voraussetzung zur Gewährung von Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem/der Antragsteller/in tatsächlich bewohnt wird bzw. bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird.
Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.

In Kaiserslautern haben jedoch nicht alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Bauholzvergütung. Davon ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile/Ortsbezirke Dansenberg, Erfenbach, Erlenbach, Hohenecken, Mölschbach und Siegelbach.

Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern zu erhalten.



Autor/in: RWG - Pressestelle

Kaiserslautern, 16.04.2024