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Stadtrat gibt grünes Licht für Beitritt zu Entschuldungsprogramm
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montag die Teilnahme am neuen Entschuldungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, genannt „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (kurz: PEK-RP), bekräftigt. Die Verwaltung ist damit ermächtigt, fristgerecht dem Vertrag auf Teilnahme am Landesprogramm zuzustimmen sowie die erforderlichen Gebühren für den Schuldnerwechsel an die Gläubiger auszuzahlen. Oberbürgermeisterin Beate Kimmel ist beauftragt, den Vertrag zur „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ zu unterzeichnen.
Die Zustimmung des Stadtrats erfolgte einstimmig, wenn auch unisono die besondere Zwangslage mehr oder weniger kritisch angesprochen wurde, die durch die Teilnahme an der PEK-RP entsteht. Das Programm richtet sich an die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen des Landes, darunter auch die Stadt Kaiserslautern, die am 31. Dezember 2023 Liquiditätskredite in Höhe von rund 529 Millionen Euro aufgewiesen hatte. Insgesamt beinhaltet es ein landesweites Entschuldungsvolumen von drei Milliarden Euro, das unter den teilnehmenden Kommunen nach einem Schlüssel aufgeteilt wird. Die Entschuldung erfolgt in Form einer Schuldübernahme, d.h. das Land tritt in die bestehenden Kreditverträge der Kommune ein und übernimmt alle Zahlungsverpflichtungen. Bei Teilnahme an der PEK-RP wird das Land von der Stadt Liquiditätskredite in Höhe von circa 369 Millionen Euro übernehmen. Die verbleibenden Restschulden in Höhe von rund 160 Millionen Euro müssen gemäß von der Stadt innerhalb von 30 Jahren (bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2053) vollständig getilgt werden, was einen Mindest-Rückführungsbetrag von jährlich rund 5,3 Millionen Euro ergibt, der künftig im städtischen Haushalt berücksichtigt werden muss. Erschwerend hinzu kommt noch, dass die drei bisherigen Unterstützungsmechanismen des Landes für verschuldete Kommunen entfallen, der Kommunale Entschuldungsfonds (KEF) ebenso wie der Stabilisierungs- und Abbaubonus und der Zinssicherungsschirm für übernommene Kredite.
Oberbürgermeisterin Beate Kimmel sprach daher zwar von einer historischen Chance, die die PEK-RP für Kaiserslautern biete, räumte aber ein, dass die Teilnahme zunächst mehr Be- als Entlastung darstelle. Was die jährliche Eigentilgung von rund 5,3 Millionen Euro betrifft, so habe man angesichts der ohnehin großen Herausforderungen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, „noch keine richtige Idee, wie das gehen soll“. Gleichwohl zeigte sich die Finanzdezernentin zuversichtlich, Lösungen zu finden. Außerdem sah Kimmel in der Schuldenübernahme durch das Land einen begrüßenswerten großen Schritt für die kommenden Generationen. Durch die deutliche Verbesserung der Vermögenssituation, die sich leider vorerst nur bilanziell auswirke, sei in der Zukunft wieder auf eine allgemeine Leistungsfähigkeit zu hoffen.
Der Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung vom 12. Juni 2023 der grundsätzlichen Antragstellung zur Teilnahme am Landesprogramm zugestimmt. Die Antragstellung erfolgte im September 2023 in einem Onlineportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Finanzministerium hat der Stadt Kaiserslautern nun einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP zugesendet. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages ist mit Zusendung eines Bewilligungsbescheides seitens des Landes das Verwaltungsverfahren abgeschlossen.
Stadt legt Schuldenbericht vor
Ebenfalls am Montag im Stadtrat wurde der neue Schuldenbericht der Stadt vorgelegt. Er beinhaltet alle wesentlichen Informationen zum Kreditportfolio der Stadt inklusive der Zinsen und Tilgungen. Er ist, ebenso wie weiterführende Informationen zu PEK, im Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage zu finden, unter der Stadtratssitzung vom 11. März (TOP Ö5 und Ö6).
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 14.03.2024