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Rat fasst Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung
Die Stadt Kaiserslautern wird in wenigen Jahren über drei Feuerwachen verfügen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Dezember einstimmig entschieden. Zusätzlich zur zentralen Feuerwache sollen zwei Einsatzstandorte mit jeweils bis zu zehn Funktionen neu errichtet werden, die im Osten und Westen der Stadt so positioniert werden, dass sich die Einsatzbereiche möglichst gut ergänzen und von der zentralen Wache aus die Unterstützung sichergestellt wird. Der westliche Standort wird dabei zuerst entwickelt, der östliche Standort soll direkt mitgeplant werden, die Umsetzung erfolgt je nach Budget aber erst im Anschluss. Pro Wache sind rund fünf Jahre Realisierungszeit geplant.
„Der Beschluss ist das Ergebnis eines fruchtbaren und höchst produktiven ganztägigen Workshops, bei dem sich Rat und Verwaltung auf eine Vorgehensweise verständigten. Danke an alle, die sich dabei so konzentriert eingebracht haben“, erläutert Feuerwehrdezernent Manuel Steinbrenner, der das Treffen im November organisiert und geleitet hatte. „Damit können wir nun endlich in die konkreten Planungen einsteigen. Die neuen Feuerwachen werden die Sicherheit der Menschen in Kaiserslautern deutlich erhöhen“, zeigte sich der Beigeordnete überzeugt. Um die bestmögliche Lösung zu finden, werde man, so Steinbrenner, bei der Planung mit den relevanten Akteuren wie etwa den Werksfeuerwehren, den freiwilligen Feuerwehren, den Feuerwehren des Landkreises und des US-Militärs sowie den Rettungsdiensten zusammenarbeiten, um mögliche Synergieeffekte auszunutzen. Das für die Umsetzung notwendige Personal soll in den kommenden Haushaltsjahren im Stellenplan der Stadt Berücksichtigung finden.
Mit dem Beschluss geht die im vergangenen Jahr dem Stadtrat und der ADD vorgestellte Feuerwehrbedarfsplanung in die Umsetzung. Diese war notwendig geworden, um den landesrechtlichen Vorgaben zur sogenannten Einsatzgrundzeit Rechnung zu tragen, wonach alle Teile der Stadt innerhalb einer bestimmten Zeit im Notfall für die Feuerwehr erreichbar sein müssen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 19.12.2023
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