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OB Beate Kimmel neue Vorsitzende der Reichswaldgenossenschaft
Das war eine historische Sitzung der Reichswaldkommission: Erstmals seit 1840 wird die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern mit Oberbürgermeisterin Beate Kimmel von einer Frau geführt.
Den Reichswald bei Kaiserslautern gibt es seit über 1000 Jahren. Er gehörte schon immer dem Staat, aber die Bürgerinnen und Bürger in den Reichswaldgemeinden haben Nutzungsrechte, die ebenso alt sind. Ganz friedlich ging es allerdings nie zu im Reichswald, denn immer wieder wurde teilweise erbittert um die beanspruchten Rechte gekämpft. Meistens zwischen Gemeinden und Obrigkeit. Schließlich führte ein Vergleich von 1839 zu einem "Reglement" (heute würde man Satzung dazu sagen), in welchem Rechte und Pflichten geregelt sind, die im Prinzip bis heute gelten. Seither ist die Reichswaldgenossenschaft (RWG) die gemeinsame Vertretung aller Reichswaldgemeinden. Eine Kommission, bestehend aus insgesamt zwei Vertretern der Stadt Kaiserslautern und insgesamt fünf Vertretern der umliegenden Reichswaldgemeinden, regelt die Geschäfte. Und gemäß des Reglements ist der/die jeweilige Oberbürgermeister/-in der Stadt Kaiserslautern auch Vorsitzender der RWG-Kommission. Genau 183 Jahre lang waren das immer Männer.
"Ich freue mich sehr darauf, mich in der wohl ältesten kommunalen Vereinigung im Land verantwortlich einzubringen. Denn die RWG hat nicht nur ein ehrwürdiges Alter, sie ist - gerade in Zeiten enger kommunaler Finanzen - von unschätzbarer Bedeutung für die Stadt und die Reichswaldgemeinden", so die Oberbürgermeisterin nach der Sitzung. "Und es ist zur Abwechslung auch einmal einfach nur schön, in einer Institution ohne wirtschaftliche Zukunftsängste mitwirken zu können", verrät Beate Kimmel schmunzelnd. Die RWG hat seit 1982 rund 80 Millionen Euro an ihre Gemeinden ausgeschüttet - und sie wird auch künftig alle zwei Jahre eine ansehnliche siebenstellige Summe überweisen, so ein Grundsatzbeschluss der Kommission. Das Geld kommt überwiegend aus den Erträgen von Erpachtgrundstücken, welche man nach einem gegen das Land Rheinland-Pfalz gewonnenen Prozess erworben hatte. Die Gemeinden wiederum können diese Erträge vollständig für sich verwenden, denn davon müssen keine Umlagen an die Verbandsgemeinden, den Kreis oder an Land und Bund abgeführt werden, wie dies beispielsweise bei Steuereinnahmen der Fall sei.
https://www3.kaiserslautern.de/rwg/
Autor/in: RWG - Pressestelle
Kaiserslautern, 26.10.2023