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Ab dem 01. August 2023 wird die Parkraumbewirtschaftung auf das Gebiet rund um den Messeplatz erweitert. Betroffen sind die August-Herrmann-Straße sowie die östlichen Abschnitte von Bismarck- und Stahlstraße. Zudem wird die südliche Grenze der Zonen 9 und 12 von der Augustastraße in die Barbarossastraße verlegt. Grundlage für die Erweiterung ist ein entsprechender Beschluss des Stadtrates vom April diesen Jahres.
Mit der Einführung der neuen Parkraumbewirtschaftungszone darf, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist, nur noch mit einem am Parkscheinautomaten gekauften gültigen Parkschein bzw. alternativ dem Kauf eines Parkscheines per Smartphone-App (Handyparken) geparkt werden. Bewohner mit Bewohnerparkausweis sind von der Verpflichtung zum Kauf eines Parkscheines freigestellt. Wichtig ist, dass der Parkschein oder der Bewohnerparkausweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt sind.
Die Gebührenpflicht besteht an allen Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Für die neu hinzukommenden Straßen, die August-Herrmann-Straße und der östliche Teil der Bismarckstraße, gilt der Tarif des Messeplatzes. Danach beträgt die Parkgebühr für drei Stunden 0,5 Euro, die Tagesgebühr ein Euro und die Wochengebühr (Montag bis Samstag) vier Euro.
Für den östlichen Teil der Stahlstraße gilt die sogenannte „harte Bevorrechtigung“, das bedeutet, dass dort nur noch Anwohnerinnen und Anwohner mit Bewohnerparkausweis zum Parken berechtigt sind. Der Bewohnerparkausweis für die Zone 12 gilt auch auf dem Messeplatz.
Alle Anwohnerinnen und Anwohner, die mit Hauptwohnung in den neu bewirtschafteten Bereichen gemeldet sind, können für ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass sie über keinen privaten Stellplatz verfügen. Anträge können ab sofort im Bürgercenter gestellt werden. Dieses ist Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr durchgehend geöffnet. Alternativ kann der Bewohnerparkausweis auch über die städtischen Homepage - Suchbegriff: Bewohnerparkausweis - beantragt werden.
Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt das Ziel, die Innenstadt als Einkaufs- und Wohnstandort zu stärken und damit ihre Attraktivität auch langfristig zu sichern. Daneben soll sie den Anreiz zur Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Fahrrad sowie das zu Fuß gehen erhöhen. In den dicht bebauten Bereichen der innerstädtischen Wohngebiete verfügen die Grundstücke in der Regel nicht über private Stellplätze, so dass die Anwohnerinnen und Anwohner auf den Straßenraum als Parkmöglichkeit angewiesen sind.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 07.07.2023