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Pressemitteilung vom 28.03.2023

Sondereinfahrtszeiten für den Hauptfriedhof vor Ostern

Am Mittwoch, 5. April, in der Zeit von 14 bis 16:30 Uhr besteht die Möglichkeit, mit dem Pkw auf den Hauptfriedhof zu fahren. Im Gegenzug bleibt an Karfreitag und Ostersamstag, 7. und 8. April, aus Gründen der Sicherheit und des erhöhten Besucheraufkommens die Zufahrt aufs Friedhofsgelände für motorisierte Fahrzeuge geschlossen.



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 28.03.2023