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Ausschlaggebend für den Wahlvorgang ist der Eintrag im Wählerverzeichnis
Bei der Stadtverwaltung gingen Anfragen von verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern ein, ob sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen dürften. Das kann der Leiter der Wahldienststelle, Klaus Frank, bestätigen: „Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, kann selbstverständlich trotzdem wählen. Hauptsache, die Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt und stehen im Wählerverzeichnis.“
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 23.05.2014
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