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Pressemitteilung vom 31.08.2022

Verwaltung setzt neue Energiesparverordnung um

Oberbürgermeister Klaus Weichel begrüßt die Maßnahmen

Die Stadt Kaiserslautern wird die am 1. September in Kraft tretende neue Energiesparverordnung des Bundes in allen Punkten umsetzen, die die Verwaltung betreffen und nicht ohnehin schon umgesetzt wurden. So werden aktuell noch betriebene dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen ausgeschaltet. Mit Beginn der Heizperiode werden gemäß Verordnung Gemeinschaftsflächen in den öffentlichen Gebäuden nicht mehr beheizt, die Mindesttemperaturen in den städtischen Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der Tätigkeit um ein Grad abgesenkt. Von allen diesen Regelungen ausgenommen sind Schulen und Kitas. Die Regelungen wurden den Bediensteten bereits in einer Rundverfügung mitgeteilt. Darin wurde auch darauf hingewiesen, dass der Betrieb von eigenen Heizgeräten in den Räumen grundsätzlich nicht gestattet ist und Thermostate, Heizkörper und Lufteinströmungen freizuhalten sind. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude, ein weiterer Punkt der neuen Verordnung, wurde in Kaiserslautern bereits im Juli ausgesetzt.

Oberbürgermeister Klaus Weichel begrüßt die neuen Regeln ausdrücklich: „Dass Deutschland in so hohem Maße von Energieimporten aus Russland abhängig ist, ist ein Missstand, den es schnellstmöglich zu beheben gilt, auch wenn das Engpässe bedeuten sollte. Und auch angesichts der dramatischen Entwicklung des Weltklimas ist es dringend geboten, dass wir alle unser Energieverhalten hinterfragen. Als Verwaltung leisten wir daher gerne unseren Beitrag zum Energiesparen und gehen mit gutem Beispiel voran.“

Bereits im Juli hatte die Verwaltung dem Rat einen eigenen Energiesparplan vorgelegt, der z.T. deutlich über die neue Bundesverordnung hinausging. Beschlossen wurden vom Rat ein Verzicht auf die Eisbahn, die Weihnachtsbeleuchtung und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude sowie die Abschaltung der Warmwassererzeugung in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen. Wie Weichel mitteilt, arbeite man verwaltungsintern an weiteren Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Die neue Energiesparverordnung betrifft aber nicht nur öffentliche Gebäude, sondern auch Unternehmen. So ist ab 1. August das dauerhafte Offenhalten von Eingängen zu beheizten Geschäftsräumen untersagt. Ebenso untersagt ist der Nachtbetrieb (22 bis 6 Uhr) beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen. Für die Raumtemperaturen in Arbeitsstätten gelten die gleichen Regeln wie bei den öffentlichen Gebäuden. Die Verordnung enthält darüber hinaus umfangreiche Regeln zur Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden.

Weitere Informationen

Das städtische Umweltreferat hat auf der Homepage der Stadt viele nützliche Links und Informationen rund ums Energiesparen zusammengestellt:

www.kaiserslautern.de/energieberatung



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 31.08.2022