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Pressemitteilung vom 12.08.2022

OB bittet ADD um beratende Unterstützung

Stadt hat Limit an Investitionskrediten bereits ausgeschöpft

Oberbürgermeister Klaus Weichel hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) offiziell um Unterstützung gebeten. Er beruft sich dabei auf ein Beratungsangebot, dass die Kommunalaufsichtsbehörde Kommunen in allen Fragen zu den haushaltswirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten in der haushaltslosen Zeit unterbreitet.

 

In seinem Schreiben an die ADD weist der OB daraufhin, dass die  Handlungsfähigkeit der Stadt im Bereich der Investitionen- und Investitionsfördermaßnahmen derzeit faktisch in Gänze eingestellt sei. Laut der Gemeindeordnung kann eine Kommune in der haushaltslosen Zeit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Investitionskredite bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten

Investitionskredite aufnehmen. Dies habe man jedoch, so Weichel, bereits in voller Höhe in Anspruch genommen. Nachdem die Interimszeit nun schon im achten Monat anhalte, könne die Stadt Kaiserslautern die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung unmöglich einhalten.

 

Wie der Finanzdezernent ausführt, hat die Stadt einen hohen, derzeit nicht zu deckenden weiteren Bedarf an investiven Auszahlungen, rechtlich aber keine Ermächtigung mehr zur Aufnahme von Investitionskrediten. Der Bedarf ergibt sich etwa aus den 2021 in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen. Ferner wurden zwar alle Baumaßnahmen faktisch gestoppt, aber alleine die „Wintersicherung“ ist mit erheblichen Auszahlungen verbunden. Man beabsichtige im IV. Quartal 2022 eine genehmigungspflichtige Aufnahme eines Investitionskredites. „Dennoch sehe ich mich in der Pflicht, bereits heute anzuzeigen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme über dem gesetzlich geregelten Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Investitionskreditermächtigung liegen wird“, so der OB in seinem Schreiben.

 

„Als Verantwortlicher und Kämmerer für den städtischen Haushalt habe ich sämtliche Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen grundsätzlich bis auf weiteres untersagt“, erklärt das Stadtoberhaupt. Damit verbunden seien, so Weichel weiter, ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden, ein Image- und Vertrauensverlust – beispielhaft bei Lieferanten, Unternehmen, Investoren, Vereinen, freien Trägern – und bereits heute absehbare Preissteigerungen bei nochmaligen Ausschreibungen. „Zwar werden alle Auszahlungen geprüft und die Entscheidungen dokumentiert und kommuniziert, dennoch sehe ich mich im Rahmen meiner Amtsführung täglich und unausweichlich dem disziplinarrechtlichen Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht ausgeliefert. Im Rahmen der schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Verwaltung und meines möglichen Rechtsverstoßes darf ich an dieser Stelle eindringlich um Beratung und ggf. Unterstützung ersuchen.“

 

Das Schreiben ging in Kopie auch an den Rechnungshof Rheinland-Pfalz, an den Städtetag Rheinland-Pfalz, an die Staatskanzlei, ans Innenministerium sowie an die Fraktionen des Stadtrats.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 12.08.2022