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Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln in Höhe von 90 Prozent für unterversorgte Gebiete
Um unterversorgte Gebiete mit einer Bandbreite unter 100 Megabits pro Sekunde im Stadtgebiet zu ermitteln, führt das Referat Tiefbau bereits zum dritten Mal ein sogenanntes Markterkundungsverfahren in der Stadt durch. „Der flächendeckende Breitbandausbau ist eine der wichtigsten kommunalen Zukunftsaufgaben. Mithilfe des Erkundungsverfahrens lässt sich ganz aktuell feststellen, welche Gebiete in der Stadt in Sachen Breitbandausbau derzeit unterversorgt sind. Die Netzbetreiber müssen sich innerhalb einer vorgegebenen Zeit äußern, ob sie beabsichtigen, in nächster Zeit den Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten vorzunehmen. Für Gebiete, die sich für die Netzbetreiber aktuell als unwirtschaftlich für die Anbindung an schnelles Internet erweisen, darf die Kommune Fördermittel für den Glasfaserausbau beantragen“, erläutert Beigeordneter Peter Kiefer die Hintergründe des Verfahrens.
Die Stadt hofft, auf diesem Wege unterversorgte Gebiete ans Glasfasernetz künftig anzubinden. Das Förderprogramm eröffnet hier großes Potential. „Die Förderung beläuft sich für solche Vorhaben auf 90 Prozent der Gesamtkosten. Davon trägt die Bundesrepublik Deutschland 50 Prozent, das Land Rheinland-Pfalz übernimmt 40 Prozent der Kosten“, ergänzt der zuständige Gigabit-Koordinator Christoph Baumann. Im Rahmen des Verfahrens werden alle Netzbetreiber, die im Stadtgebiet tätig sind, aufgefordert adressgenau ihre jeweiligen Up- und Downloadraten zu übermitteln. Das Verfahren endet am 8. Juli. Danach kann die Stadt die nötigen Fördermittel beantragen.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 12.05.2022