Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 03.05.2022

Zensus 2022: Bevölkerungszählung ab 15. Mai

92 Erhebungsbeauftragte nehmen in Kürze in Kaiserslautern ihre Arbeit auf

Ab 15. Mai 2022 werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kaiserslautern für den Zensus 2022 befragt. Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Dieser Zensus, der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurde, findet nach 2011 erneut statt. In Kaiserslautern werden die Erhebungsbeauftragten ab 7. Mai Informationsmaterialien an die Haushalte, die per Zufallsverfahren ausgewählt wurden, verteilen. Darin werden der Ablauf der Zählung mit den verschiedenen Möglichkeiten der Teilnahme erklärt sowie die bevorstehenden Termine angekündigt.


„Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister“, erzählt die Leiterin der Erhebungsstelle im Rathaus der Stadt, Giulia Möckel. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an 1.600 zufällig ausgewählten Privatanschriften als auch in 52 Wohnheimen (wie bspw. Studierendenwohnheimen) sowie 42 Gemeinschaftsunterkünften (wie bspw. Alten- und Pflegeheimen) die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst. „Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen“, so Möckel. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.


Doch warum ein Zensus? „Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen“, erklärt Möckel. „Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Stadt. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.“


Die Stadt Kaiserslautern führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Stadtverwaltung zum 1. September 2021 eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Kaiserslautern 92 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Zensus-Interviewer nicht notwendig. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von der Stadt beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.


Oberstes Gebot beim Zensus ist der Datenschutz, wie die Leiterin der Erhebungsstelle betont: „Wie bei jeder amtlichen Statistik genießen auch die erhobenen Daten im Rahmen des Zensus 2022 absolute Diskretion. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden.“ Zudem werden, so Möckel, die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich sei.


Die Zensus-Erhebungsstelle in der Stadtverwaltung Kaiserslautern ist für Rückfragen per E-Mail (zensus.info@kaiserslautern.de) oder unter der Telefonnummer 0631 3651177 (Mo – Mi: 8-12 Uhr; 14-16 Uhr; Do: 8-12 Uhr; 14-18 Uhr; Fr: 08-12 Uhr) erreichbar.


Weitere Informationen unter www.zensus2022.de.



Logo Zensus 2022

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 03.05.2022