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Pressemitteilung vom 04.04.2022

Pkw-Zufahrtserlaubnis für den Hauptfriedhof am 13. April von 14 bis 16:30 Uhr

Vor Ostern besteht am Mittwoch, 13. April, in der Zeit von 14 bis 16:30 Uhr für den Hauptfriedhof die Möglichkeit, mit dem Auto an die Grabstätte zu fahren. Während der Osterfeiertage von Karfreitag 15. April bis Ostermontag, 18. April, bleibt das Friedhofsgelände für Pkw geschlossen. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis.



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 04.04.2022