Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 24.10.2013

Standesamt am 31. Oktober mit Einschränkungen geöffnet

Beim Standesamt der Stadt Kaiserslautern wird am Donnerstag,
31. Oktober 2013, ein umfangreiches Update der verwendeten Standesamt-Software erfolgen. Deshalb können ganztägig keinerlei Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen bearbeitet werden, lediglich deren Anzeige ist möglich. Auch kann das Standesamt keine Erklärungen von Kirchenaustritten oder ähnlichem entgegen nehmen. Die Trauungen finden termingerecht statt.

Hintergrund der eingeschränkten Aufgabenwahrnehmung ist eine
Änderung des Personenstandsgesetzes, die bundesweit zum
01. November 2013 in Kraft tritt und wegen der elektronischen Führung der Personenstandsregister zum betreffenden Stichtag technisch umgesetzt sein muss.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 24.10.2013