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Stadt verhängt Auflagen für Veranstaltungen unter freiem Himmel
Neue Allgemeinverfügung gültig bis 11. Februar 2022
Durch Veröffentlichung einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt ab 20. Januar 2022 Auflagen für Veranstaltungen unter freiem Himmel verhängt.
Für Versammlungen, Ansammlungen und Aufzüge jeglicher Art unter freiem Himmel in der Stadt Kaiserslautern, die im Zusammenhang mit den zur Bekämpfung der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen stehen, werden bis einschließlich 11.02.2022 folgende Auflagen angeordnet:
a) Zwischen den einzelnen Teilnehmenden, sofern sie nicht dem gleichen Hausstand angehören, und zu unbeteiligten Passanten ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
b) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.
c) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von dem Abstandsgebot und der Maskenpflicht entbunden. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten ebenfalls nicht für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Eine ausführliche Begründung findet sich in der Allgemeinverfügung.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 19.01.2022