Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 09.11.2021

Weihnachtsmarkt wird an neue Regeln angepasst

Abstandsgebot und Maskenpflicht in den Außenbereichen entfallen

Besucherinnen und Besucher des Kaiserslauterer Weihnachtsmarkts können sich durch die seit 8. November gültige 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes auf einige Erleichterungen freuen. Gemäß der neuen Verordnung entfällt die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum; gleiches gilt für die Personenbegrenzung in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen. Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt.

„Aufgrund der neuen Verordnung haben wir uns entschieden, die geplanten Maßnahmen in den Außenbereichen etwas herunterzufahren. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht in den Außenbereichen entfallen, und damit auch die vorgesehene Einbahnregelung im Innenhof der Stiftskirche. Auch auf die geplante Einzäunung der Gastrobereiche der Glühweinstände werden wir verzichten“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. Allerdings werde man  die weit auseinander gezogene Ausdehnung des Weihnachtsmarktes beibehalten. „Dies wird uns im Falle erneut eintretender Verschärfungen der Corona-Vorgaben etwas Handlungsspielraum lassen“, so das Stadtoberhaupt. Auch gelten in den Innenbereichen der Glühweinstände nach wie vor die Pflicht zur Kontakterfassung und die Testpflicht. Den ursprünglich untersagten Glühwein-to-go-Verkauf wiederum wird es in Folge der neuen Verordnung nun doch geben.

Der Weihnachtsmarkt beginnt am 22. November und geht bis zum 23. Dezember. Anschließend wird er dann von 27. bis 30. Dezember als Silvestermarkt fortgeführt.



Bei schönstem Herbstwetter waren die Standbetreiber am Dienstagmittag kräftig am Aufbauen. Viele der Buden stehen schon. © Stadt Kaiserslautern

Bei schönstem Herbstwetter waren die Standbetreiber am Dienstagmittag kräftig am Aufbauen. Viele der Buden stehen schon. © Stadt Kaiserslautern

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 09.11.2021

Aktualität unserer Pressemitteilungen

Liebe Leserinnen und Leser, die Informationslage rund um das Corona-Virus ändert sich permanent. Sie lesen hier eine Pressemitteilung, die unseren Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt (siehe Datum). Wir können diese Texte nicht permanent auf dem neuesten Stand halten, sondern veröffentlichen bei Bedarf im Normalfall eine neue Pressemitteilung. Bitte schauen Sie also vorsichtshalber nach, ob es zu dem hier behandelten Thema etwas Neues gibt. Sie finden unsere neuesten Publikationen in dieser Übersicht.

Fokusthema: Corona-Virus