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Seit dem 1. August müssen beim Beantragen eines Personalausweises die Abdrücke beider Zeigefinger elektronisch erfasst werden. Wie das Bürgercenter mitteilt, werden die Abdrücke dazu vor Ort gescannt und auf dann dem Chip des Personalausweises gespeichert. Die Änderung basiert auf einem Gesetz, das im November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, und gilt nur für die Neubeantragung von Ausweisen. Vorhandene Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Bereits seit 2007 werden Fingerabdrücke in Reisepässen erfasst und gespeichert.
Entgegen anderslautender Meldungen heute Morgen im Radio besteht auch nach dem 1. August bei der Ausweisbeantragung keine Pflicht zur digitalen Übermittlung von Passfotos durch die Fotografen. Diese ist gemäß Bundesgesetzblatt erst für 1. Mai 2025 vorgesehen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 02.08.2021
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