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Pressemitteilung vom 22.03.2021

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“

ADD bittet um Mithilfe



Vereinslogo: Hilfe für krebskranke Kinder e.V.
© Hilfe für krebskranke Kinder e.V.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von den Konten der Spender abgebucht wurden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.

Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen. Der Verein teilte auf Anfrage mit, keine Telefonakquise und Spendeneinzüge in Rheinland-Pfalz zu tätigen.

Autor/in: ADD Trier - Pressestelle

Kaiserslautern, 22.03.2021