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Stadtrat beschließt, Verpflichtung in Kaufverträge aufzunehmen
Die Gebäude auf dem Pfaff-Areal, egal ob Bestand oder Neubau, müssen wenn möglich an das Wärmeversorgungssystem des Areals angeschlossen werden. Eine entsprechende Klausel muss künftig in allen Kaufverträgen enthalten sein. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 1. Februar beschlossen.
Gemäß älterer Ratsbeschlüsse soll auf dem Pfaff-Areal eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung mit industrieller Abwärme im Kontext des Leuchtturmvorhabens EnStadt:Pfaff entstehen. Auch bereits im beschlossenen Bebauungsplan ist nachrichtlich in der Begründung aufgenommen worden, dass ein Anschluss der Gebäude an ein Nahwärmenetz umgesetzt werden soll. Dies wurde mit dem neuen Beschluss nochmals untermauert.
Der Anschluss-und Benutzungszwang von Gebäuden an das Wärmenetz schließt den Betrieb eigener Anlagen zur aktiven Wärmeversorgung zu Heizzwecken aus. Prozesswärme darf erzeugt werden. Vorhandene Abwärme aus Prozessen in den Gebäuden kann selbst genutzt werden, gegebenenfalls ist bei einem Überschuss auch eine Einspeisung in das Netz möglich.
Art und Umfang des Netzes zur Wärmeversorgung, den Zeitpunkt der Herstellung, Erweiterung und Erneuerung sowie Art und Zustand des Wärmeträgers bestimmt die Stadt Kaiserslautern.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 05.02.2021
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