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Veränderte Maskenpflicht gilt auch im Rathaus
Die seit heute in Rheinland-Pfalz geltende neue Maskenpflicht gilt auch in den Gebäuden der Stadtverwaltung Kaiserslautern. Bund und Länder haben sich im MPK-Beschluss vom 19. Januar auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt. In Rheinland-Pfalz gilt diese erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Unter medizinischen Masken sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu verstehen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 25.01.2021