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Pressemitteilung vom 22.03.2013

Haushaltsjahr 2013

ADD-Entscheidung zu Haushaltsplan und Haushaltssatzung liegt vor

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD hat über die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2012 beschlossene Haushaltssatzung sowie den dazugehörenden Haushaltsplan für das Jahr 2013 beschieden.

Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel zeigt sich mit den Ergebnissen zufrieden: "Zum großen Teil hat die ADD unserer Haushaltssatzung zugestimmt. Das ist für uns sehr erfreulich, denn mit einem genehmigten Haushalt können wir unseren Aufgaben auch mit Sicherheit nachkommen."

Die Gesamtbeträge für die Investitionskredite in Höhe von 14.176.550 Euro sowie für die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 13.702.050 Euro wurden in vollem Umfang genehmigt. Die Investitionskredite sowie die Verpflichtungsermächtigungen der städtischen Eigenbetriebe ASK und Stadtentwässerung stehen unter Einzelermächtigungsvorbehalt. Voraussetzung der Genehmigung ist die Aufrechterhaltung der jeweiligen Leistungsfähigkeit, die in keinster Weise nachteilig beeinträchtig werden darf.

Aufgrund des Verstoßes gegen die gesetzlich verankerten Haushaltsausgleichgebote und dem Gebot der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung fordert die ADD die Stadt auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Verbesserung der Haushalts- und Finanzlage zu generieren. Der Zuschuss für die freiwilligen Leistungen darf dabei den Maximalbetrag von 23,5 Millionen Euro nicht überschreiten.




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 22.03.2013