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Grabschmuck auf Rasengräbern muss bis 26. März entfernt werden
Viele Angehörige und Freunde von Verstorbenen, die auf den Friedhöfen der Stadt Kaiserslautern in Rasengräbern ruhen, schmücken die Gräber mit Grabschmuck, obwohl dies nach der Friedhofs- und Begräbnisordnung der Stadt nicht erlaubt ist. Die Stadtverwaltung weißt nun darauf hin, dass unzulässiger Grabschmuck bis zum 26. März 2013 zu entfernen ist, da Mäharbeiten durchgeführt werden müssen, um einen diesem Orten angemessenen und gepflegten Eindruck zu sichern. Entsprechende Hinweisschilder sind auch an den Grabfeldern aufgestellt.
Nach der Friedhofs- und Begräbnisordnung sind unter anderem Anpflanzungen, Pflanzenschalen, Vasen, Grableuchten und bestimmte Skulpturen auf Grabplatte und Grabfläche nicht erlaubt. Diese werden nach dem 26. März von der Friedhofsunterhaltung entfernt, um die nötigen Mäharbeiten vornehmen zu können.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 19.03.2013
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