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Pressemitteilung vom 09.10.2020

Corona-Weihnachtsmarkt nimmt langsam Formen an

Planungen laufen auf Hochtouren – sechs Stände weniger als im Vorjahr

Am 23. November wird der Kaiserslauterer Weihnachtsmarkt eröffnet – und zwar unter besonderen Corona-Bedingungen. Die Planung wie auch die Durchführung der Veranstaltung stellen eine große Herausforderung dar, der sich die Stadt aber gerne stellt, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die vielleicht durch die Pandemie getrübte Vorfreude auf das Weihnachtsfest etwas zu versüßen.  

Der Weihnachtsmarkt wird sich mit einer Reihe von Glühweinständen und vielen weiteren Buden grob gesagt zwischen Stiftsplatz und Altenhof sowie über Teile der Marktstraße erstrecken. Ursprünglich mit eingeplant war noch der Bereich nördlich der Spittelstraße, also Teile der Steinstraße und der Martinsplatz. Dieser wird nach aktueller Planung jedoch nicht benötigt. Grund dafür ist zum einen der Baufortschritt auf dem Schillerplatz, der nun doch zumindest teilweise für den Weihnachtsmarkt wird genutzt werden können. Zum anderen werden sechs Stände weniger aufgebaut als noch in den Vorjahren. Dies entspricht zusammengerechnet 34 Metern Budenlänge, weshalb die Verteilung der Stände in der Fußgängerzone weniger weitläufig ausfallen musste als ursprünglich angenommen.  

Auch eine allzu weite Ausdehnung in die Fußgängerzone ist damit nicht nötig. Dort stünden ohnehin nur sehr bedingt Stellmöglichkeiten für Stände zur Verfügung, sowohl im Hinblick auf die erforderliche Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser), als auch auf die Wahl der Örtlichkeit an sich. Da mindestens zwei Drittel der Fassadenfront der ansässigen Ladengeschäfte unverdeckt bleiben sollen, gestaltet es sich entsprechend schwierig, einen rund vier bis sechs Meter breiten Weihnachtsmarktstand in den teils recht schmalen Straßen zu platzieren.  

Um größere Ansammlungen von Besucherinnen und Besuchern zu vermeiden, sind die Abstände zwischen den Ständen mit sechs Metern deutlich höher als in den Vorjahren. Auch ein Veranstaltungsprogramm wird es nicht geben. Glühweinstandbetreiber sind verpflichtet, das Hygienekonzept der Gastronomie umzusetzen. Das bedeutet, dass die Stehtisch-/Sitzbereiche abzugrenzen und mit zentralen Zu- und Ausgängen zu versehen sind. Es hat hier eine Kontakterfassung zu erfolgen, ebenso muss für eine Händedesinfektion vor Betreten des abgegrenzten Bereiches gesorgt werden. Genau wie im Biergarten herrscht abseits des eigentlichen Steh- bzw. Sitzplatzes eine Maskenpflicht, ebenso gelten die gleichen Abstandsregelungen. Hieraus ergibt sich auch eine Personenbegrenzung für den jeweiligen Stand, jeweils abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche. Dieses Hygienekonzept ist auch von Imbissbetrieben, die Stehgelegenheiten anbieten, umzusetzen. Die Maskenpflicht wird an allen Ständen gelten. Der städtische Vollzugsdienst wird die Einhaltung der Hygieneregeln kontrollieren.  

Der Weihnachtsmarkt geht bis zum 30. Dezember und soll zu den gewohnten Tageszeiten geöffnet sein.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 09.10.2020

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