Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 08.10.2020

Großstadt-OBs fordern Unterstützung für Ordnungsämter und Lösung der Altschulden-Probleme

Weichel unterzeichnet gemeinsame Resolution mit Trier, Koblenz, Mainz und Ludwigshafen

Die Oberbürgermeister der fünf rheinland-pfälzischen Großstädte haben bei einem Treffen in Trier mehr Unterstützung für die Ordnungsämter ihrer Kommunen, die Stärkung der Behördenhotline 115 und eine Lösung der Altschuldenproblematik gefordert. Bei dem Treffen in Trier unterschrieben Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Michael Ebling (Mainz), David Langner (Koblenz), Klaus Weichel (Kaiserslautern) und Wolfram Leibe (Trier) ein Positionspapier für die Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste und der Behördennummer 115 sowie eine an Bund und Land gerichtete Resolution mit dem Titel „Weitere Stärkung der kommunalen Finanzen und Lösung der Altschuldenproblematik sind essentiell für eine auskömmliche kommunale Daseinsvorsorge!“

„Ordnungsämter sind in zentraler Rolle während der Corona-Krise und im Dauer-Einsatz das Gesicht der öffentlichen Hand“, stellten die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister fest. Kommunale Ordnungsämter müssten für die fortdauernde Corona-Krise in ihrer Personalstärke – entsprechend den Gesundheitsämtern – finanziell so abgesichert werden, dass die Ämter den neuen und intensiven Aufgaben auch gerecht werden können. Die Regelungsdichte im Jahr 2020 sei einmalig im historischen Vergleich, so die Verwaltungschefs. „Je weiter die Corona-Maßnahmen gelockert werden, desto höher werden die Komplexität der Einzelmaßnahmen und damit die Kontrollintensität. Abstandsregeln, Gästelisten, Obergrenzen und Maskenpflicht sind dabei nur die bekanntesten Aspekte der aktuellen Schutzvorgaben, deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Diesbezüglich besteht nämlich auch – zu Recht – eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die nur mit mehr Personal dauerhaft erfüllt werden kann.“ Zu den Forderungen gehört auch, zusätzliche Ressourcen für die Stärkung der deutschlandweiten Behördennummer 115 und der kommunalen Telefonzentralen bereitzustellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit sehr viel mehr Anrufe der Bürgerinnen und Bürger beantworten müssen als sonst.

Sorgen bereitet den fünf Verwaltungschefs der Großstädte auch die nach wie vor ungelöste Altschuldenproblematik. In ihrer Resolution dazu weisen sie darauf hin, dass es derzeit die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gebe. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht handlungsfähige Kommunen sowie grundgesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Städten und Gemeinden.“ Die Corona-Krise werde möglicherweise bis mindestens 2023 zu weiteren signifikanten Mindereinnahmen bei den Kommunen führen. Zu rechnen sei auch mit einem Anstieg der Sozialausgaben. Die Oberbürgermeister fordern: „Weitere finanzielle Mittel sowie die Lösung der Altschuldenproblematik sind zwingend notwendig, um auch zukünftig die vielfältigen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß zu erfüllen.“

 

 

Der Originaltext des Positionspapiers:

Gemeinsames Positionspapier der 5 Oberzentren in Rheinland-Pfalz für die Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste und der Behördennummer 115

Kommunale Ordnungsämter müssen für die fortdauernde Coronakrise in ihrer Personalstärke – entsprechend den Gesundheitsämtern – finanziell so abgesichert werden, dass die Ämter den neuen und intensiven Aufgaben auch gerecht werden können. Die kommunalen Ordnungsämter – insbesondere jene in den Großstädten – sind vor Ort in beratender Funktion für Menschen, Institutionen sowie Geschäftsleute und Firmen in Bezug auf die sich ständig ändernden Bundes- und Landesvorgaben tätig. Die zahlreichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in den Kommunen nicht nur durchgesetzt und überwacht, sondern die Ordnungsämter leisten auch Hilfestellung bei der Auslegung der sich in kurzen Abständen ändernden Regelungen.

Während zahlreiche Verwaltungseinrichtungen die Türen schließen mussten, waren diese Verwaltungskräfte durchgehend und teilweise rund um die Uhr sicht- und ansprechbar. Die Frauen und Männer der Ordnungsämter waren gerade im Lockdown das Gesicht des Staates. Damit konnten und mussten sie die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Bundes- und Landespolitik vor Ort „übersetzen“. Denn die Ordnungsämter sind zuständig für die Umsetzung der Corona-Verordnungen und dies neben den originären Aufgaben, die in den vergangenen Jahren auch nicht weniger geworden sind. Die Regelungsdichte im Jahre 2020 ist einmalig im historischen Vergleich. Das Paradoxe: Je weiter die Corona-Maßnahmen gelockert werden, desto höher werden die Komplexität der Einzelmaßnahmen und damit die Kontrollintensität. Abstandsregeln, Gästelisten, Obergrenzen und Maskenpflicht sind dabei nur die bekanntesten Aspekte der aktuellen Schutzvorgaben, deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Diesbezüglich besteht nämlich auch – zurecht – eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die nur mit mehr Personal dauerhaft erfüllt werden kann.

Neben den Ordnungsämtern bedarf es zudem zusätzlicher Ressourcen für die Stärkung der deutschlandweiten Behördennummer 115 und der kommunalen Telefonzentralen, die in diesen Monaten ebenfalls rund um die Uhr stark gefordert sind. So hat zum Beispiel allein die telefonische Nachfrage in Trier in den ersten acht Monaten 2020 gut eine Viertelmillion erreicht – zum Vergleich: 160.000 Anrufe wurden bislang im jährlichen Schnitt im gemeinsamen Servicecenter von Stadt Trier und Kreis Trier-Saarburg verzeichnet.

Die personellen Belastungen setzen die Einsatzkräfte einer permanenten Stresssituation aus und führen zu einem deutlichen Anstieg der Überstunden. Die rheinland-pfälzischen Oberzentren wenden sich daher an Bundesinnenminister Horst Seehofer und seinen rheinland-pfälzisches Pendant Roger Lewentz mit der Forderung, die Städte finanziell mit einem starken Finanzpaket für die Aufgaben der Ordnungsämter und die 115 zu entlasten.

  

Der Originaltext der Resolution:

„Weitere Stärkung der kommunalen Finanzen und Lösung der Altschuldenproblematik sind essentiell für eine auskömmliche kommunale Daseinsvorsorge!“

Wir erleben gerade die größte und schwerste Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht handlungsfähige Kommunen sowie grundgesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Kommunen.

Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich, dass sich Politik vor Ort bewährt. Die Städte und Gemeinden setzen die auf Bundes- und Landesebene getroffenen Entscheidungen sehr engagiert um und die kommunale Ebene erweist sich als zentrale Handlungsebene des Staates. Auch hierdurch gelingt es, dass Staat und Demokratie die Krise derzeit noch gut beherrschen können.

Das gilt auch für diejenigen Städte und Gemeinden, die seit Jahren leider vergeblich eine gemeinsame Lösung des kommunalen Altschuldenproblems durch Bund und Länder fordern. Gerade aufgrund des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Abschwungs, der für die Kommunen zunächst durch signifikante Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer verbunden ist, gehen vielerorts entstandene Handlungsspielräume jedoch wieder verloren.

Zwar sind die in den vergangenen Tagen und Wochen auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen, wie bspw. die Abfederung der Gewerbesteuermindereinnahmen und eine höhere Bundesbeteiligung im Bereich der Kosten der Unterkunft, ein wichtiger Schritt und sehr begrüßenswert. Weitere finanzielle Unterstützungen an die Städte und Gemeinden in Folgejahren sowie eine Lösung des Altschuldenproblems blieben jedoch in den bisherigen Beschlüssen leider offen.

Die Steuerschätzung von September dieses Jahres prognostiziert, dass die Erholungsphase im Bereich der kommunalen Steuereinnahmen bis zur Erreichung des „Vor-Corona-Niveaus“ – nicht wie in der Mai-Steuerschätzung angenommen – lediglich bis 2021 andauert, sondern sich vielmehr bis mindestens in das Jahr 2023 verschiebt.

Des Weiteren vermag die Steuerschätzung jedoch das tatsächliche Bild des Wegbrechens von anderen Einnahmen nicht abzubilden, da auch Gebühren und Beiträge vielerorts stark zurückgegangen sind und in den kommenden Monaten evtl. weiter zurückgehen werden. So mussten bspw. Schwimmbäder geschlossen und können derzeit immer noch mit nur einer geringeren Besucherzahl betrieben werden, wodurch sich die Verluste erhöhen. Dies gilt in besonderem Maße auch für viele Einrichtungen im kulturellen Bereich, bspw. bei den Theatern, Museen und Bibliotheken. Darüber hinaus können Großveranstaltungen im öffentlichen Raum, anlässlich derer entsprechende Sondernutzungsgebühren vereinnahmt werden können, derzeit kaum oder wenn überhaupt nur in stark eingeschränktem Umfang stattfinden. Ähnliches gilt für Messen und Kongresse.

Hinzu kommt, dass mit einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben der Kommunen zu rechnen ist. Perspektivisch könnte sich das Altschuldenproblem weiter verschlimmern, wenn das Zinsniveau wieder ansteigt und die Kosten für Liquiditätskredite steigen.

Zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge ist daher eine strukturelle und nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zwingend erforderlich. Dies schließt auch eine Lösung der Altschuldenproblematik mit ein. Bund und Land können sich ihrer Mitverantwortung an den kommunalen Altschulden durch die bisherigen Beschlüsse auf Bundesebene nicht entziehen.

Die Kommunen sind mit rund zwei Dritteln der öffentlichen Bauinvestitionen der wichtigste öffentliche Investor. Es hilft deshalb auch Bund und Ländern, durch zusätzliche Finanzmittel die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, damit Städte und Gemeinden weiterhin notwendige Investitionen bspw. in den Bereichen Schulen, Kitas und Verkehr tätigen können.

Ohne weitere Gelder für die Städte und Gemeinden ist absehbar, dass notwendige und konjunkturpolitisch sinnvolle Investitionen nicht getätigt werden können. Daher bedarf es einer Planungssicherheit zu weiteren Zusagen von Bund und Ländern für eine Unterstützung der kommunalen Finanzausstattung über das Jahr 2020 hinaus. Weitere finanzielle Mittel sowie die Lösung der Altschuldenproblematik sind zwingend notwendig, um auch zukünftig die vielfältigen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß zu erfüllen.



 © Stadt Trier

© Stadt Trier

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 08.10.2020