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Bewerbungen bis zum 15. April möglich
Bis zum 15. April 2013 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der Schöffin oder des Schöffen in Kaiserslautern bewerben. Bis dahin stellt die Stadtverwaltung die Vorschlagsliste für die Schöffenwah für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 auf. Wer aufgrund der Vorschlagsliste zur Schöffin oder zum Schöffen berufen wird, kommt bei den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern und beim Schöffengericht des Amtsgerichts Kaiserslautern zum Einsatz.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 11.03.2013