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Pressemitteilung vom 08.09.2020

Mietspiegel: Stadt bittet um Teilnahme an Datenerhebung

Alle ausgewählten Mieter und Vermieter, die ein Anschreiben zur Datenerfassung für den neuen Mietspiegel bekommen haben, werden nochmals gebeten, an der Erhebung teilzunehmen. Die Rücklauffrist der Fragebögen wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.

Unter Federführung der Abteilung Statistik und Wahlen sowie unter Einbindung der externen Akteure des Wohnungsmarktes, der Interessensvertretungen wie Haus & Grund und Mieterbund wurden ab 1. August insgesamt 3715 repräsentativ ausgewählte Mieter und Vermieter angeschrieben. Bislang konnten 690 Rückläufe verzeichnet werden.

Der Mietspiegel dient als Grundlage zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten und erhält seine Aussagekraft anhand der Breite der Datenbasis.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 08.09.2020