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Bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt gehen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die wegen Überschreitung der Hauptuntersuchung (HU) verwarnt wurden. Sie beziehen sich auf Aussagen von Bundesverkehrsminister Scheuer und Informationen im Internet, die nicht korrekt sind. Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass es trotz der Coronapandemie keine Änderung im Bereich der Prüfintervalle bei den technischen Überwachungen von Fahrzeugen gab und gibt. Es bleibt bei den grundlegenden Regelungen.
Wie das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur informierte, hat die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Union von der sogenannten Opt-Out-Klausel nach Artikel 5 Absatz 5 der EU-Verordnung 2020/698 Gebrauch gemacht. Damit ist die Hauptuntersuchung weiterhin unter Beachtung der bisher geltenden Fristen durchzuführen. Wird die Frist überschritten, können ein Bußgeld verhängt oder weitere Sanktionen ergriffen werden.
Weiterhin hieß es, dass die HU in den vergangenen Monaten sowohl bei den Technischen Prüfstellen als auch in den Werkstätten zeitnah durchgeführt werden konnten. Da es in diesem Bereich keine Kapazitätsengpässe gab und gibt, sei das Land Rheinland-Pfalz wie viele Bundesländer der Empfehlung des Bundes vom März 2020 nicht gefolgt, die Ahndung von Überziehungen zwischen zwei und vier Monaten auszusetzen und eine Ausnahmeregelung zu erlassen. Somit muss die Hauptuntersuchung fristgerecht durchgeführt werden.
Autor/in: Sandra Zehnle - Pressestelle
Kaiserslautern, 30.06.2020