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Pressemitteilung vom 19.06.2020

Aussegnungshallen ab dem 22. Juni wieder beschränkt nutzbar

Teilnehmerzahl begrenzt, Voranmeldung und Nennung der Kontaktdaten erforderlich

Ab Montag, den 22. Juni, sollen die städtischen Aussegnungshallen wieder für Trauerfeiern geöffnet werden. Allerdings gibt es für jede Aussegnungshalle eine festgelegte maximale Teilnehmerzahl, diese liegt je nach Halle zwischen sieben und 15 Personen. Auch müssen vorab die teilnehmenden Personen angemeldet sein und ihre Kontaktdaten hinterlassen. In der Trauerhalle, auf dem Friedhof und während des Trauerzuges gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.  

Weitere Details beantwortet die städtische Friedhofsverwaltung unter Telefon 0631/365-1670 oder sind mit dem Bestattungsinstitut abzustimmen.  

Für die Trauerfeiern auf dem Hauptfriedhof sind folgende Termine vorgesehen:  

Montag bis Donnerstag jeweils um 9, 11, 12:45 und um 14:45 Uhr  

Freitags jeweils um 8, 10 und 12 Uhr. 

In den Trauerhallen der Vororte werden die Termine individual vereinbart.



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 19.06.2020