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Anträge können bis 31. Dezember 2020 gestellt werden
Altersarmut ist ein drängendes Problem unserer Gesellschaft. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2018 3,2 Millionen Menschen in Deutschland im Ruhestand armutsgefährdet – das sind 900.000 Personen mehr als noch 2010. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, hat die Stiftung Bürgerhospital, seit vielen Jahrhunderten der Alten- und Jugendhilfe in Kaiserslautern verpflichtet, nun das Projekt „Grundstückserwerb zur Vermeidung von Armut im Alter“ gestartet.
„Viele ältere Menschen können sich den Unterhalt des Eigenheims nur noch schwer leisten. Wir wollen daher Menschen über 60 durch einen Erbbauvertrag die Möglichkeit bieten, bis zu ihrem Lebensende im eigenen Haus wohnen bleiben zu können“, erklärt der Stiftungsvorstand, Oberbürgermeister Klaus Weichel. Das Prinzip: Die Stiftung erwirbt das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück von älteren Menschen aus Stiftungsmitteln und bestellt dem Verkäufer dafür ein Erbbaurecht am verkauften Grundstück für 75 Jahre. „Dadurch wird die Stiftung Eigentümerin des Grundstücks, wohingegen der nunmehr Erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses bleibt“, erklärt Weichel. Im Gegenzug für die Bestellung eines Erbbaurechts auf dem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück sei ein sozial verträglicher Erbbauzins jährlich an die Stiftung Bürgerhospital zu entrichten. „Durch den Verkauf seines Grundstücks generiert der Erbbauberechtigte Einnahmen. Diese können in vielen verschiedenen Lebenslagen das fortlaufende Wohnen im Eigenheim sicherstellen. Man denke etwa an Umbaumaßnahmen im Hinblick auf altersgerechtes Wohnen oder notwendige Reparaturmaßnahmen am Haus, oder die Fälligkeiten für wiederkehrende Beiträge.“ Der Kaufpreis für das Grundstück werde, so das Stadtoberhaupt, vom Gutachterausschuss der Stadt Kaiserslautern ermittelt, wobei das Städtische Bürgerhospital die Kosten des Gutachtens und auch der notariellen Beurkundung trage.
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gebiet der Stadt Kaiserslautern, die ihren Hauptwohnsitz an dem jeweiligen Grundstück haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 60 Jahre sind. Nähere Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern erhältlich. Interessenten werden gebeten, das ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 31.12.2020 beim Städtischen Bürgerhospital Kaiserslautern, 67653 Kaiserslautern, einzureichen oder per Mail an liegenschaften@kaiserslautern.de zu senden.
Das Projekt sieht zunächst eine zeitliche Befristung bis zum 31.12.2020 vor. Dann soll, vor einer möglichen Weiterführung, die Wirkung des Projektes evaluiert werden.
Die Stiftung Bürgerhospital
Die Bürgerhospitalstiftung geht auf Kaiser Barbarossa zurück, der im Jahre 1176 ein Hospital stiftete. Am 27. Juli 1360 wurde die Verwaltung des Spitals an die Stadt Kaiserslautern übergeben. Das Stiftungsvermögen setzt sich heute aus Grundvermögen (Erbbaurechte), den Pachteinnahmen des Diakoniewerkes Zoar sowie Barvermögen zusammen. Gemäß Satzung sind Organe der Stiftung der Stiftungsvorstand – der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern – sowie der Hospitalausschuss. Letzterer besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Stadtrat der Stadt Kaiserslautern für die Dauer seiner Legislaturperiode gewählt werden. Der Ausschuss tagt ungefähr dreimal pro Jahr.
Stiftungszweck der Stiftung Bürgerhospital ist die Förderung von ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken für die Altenpflege, Altenhilfe und Jugendhilfe. Neben verschiedenen Altenpflegeeinrichtungen unterstützt die Stiftung ein breites Spektrum an Einrichtungen und Projekten in der Stadt, etwa den Kinderschutzbund oder die Freiwilligen Agentur, aber auch Einzelprojekte wie beispielsweise Seniorennachmittage auf der Kerwe oder Schwimmunterricht für Kinder.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 29.04.2020