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Maskenpflicht ab 4. Mai auch im Rathaus
Behutsame Öffnung der Verwaltung in den kommenden Wochen
Unter dem Motto „Ich schütze Dich, Du schützt mich“ hat die Landesregierung seit dem heutigen Montag die Maskenpflicht für die Nutzung des ÖPNV sowie beim Einkaufen angeordnet. Auch im Rathaus ist eine verbindliche Maskenpflicht geplant, die ab Montag, den 4. Mai, greifen wird.
„Obwohl die Beschränkungen zum 20. April etwas gelockert wurden, muss jedem klar sein, dass wir nicht annähernd über den Berg sind“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Das Tragen von Alltagsmasken kann, wenn sich jeder daran hält, dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir haben uns daher entschieden, auch im Rathaus eine Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher einzuführen, aber auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Sie gelte, so Weichel, ab 4. Mai, bis dahin bleibe es bei einer dringenden Empfehlung. „Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger, die in dieser Woche einen Termin im Rathaus haben, dringend bitten, freiwillig eine Maske zu tragen. Das kann auch ein geeignetes Tuch sein, das Mund und Nase bedeckt. Und selbstverständlich gelten auch mit Maske weiterhin die gängigen Abstandsregeln.“
Wie das Stadtoberhaupt ausführt, plane man, die Dienstleistungen der Verwaltung, wenn es die Pandemiesituation zulässt, „behutsam und vorsichtig“ wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen – so bereits geschehen etwa bei der Führerschein- und Zulassungsstelle oder beim Stadtarchiv. Nach wie vor gilt jedoch: Ein Vorsprechen ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. „Und am besten nur, wenn es unbedingt nötig ist“, so Weichel. „Was über alternative Kontaktwege wie Telefon und e-Mail oder über unser umfangreiches Online-Serviceangebot erledigt werden kann, sollte auch so erledigt werden.“
Um die Besucherströme kontrollieren zu können, wird auch das Rathaus Nord, wie bereits das Haupthaus seit einigen Wochen, ab 4. Mai nur noch über einen Eingang zu betreten sein. Am Eingang Benzinoring wird eine Pförtnerloge eingerichtet, wo sich Besucherinnen und Besucher mit Termin anmelden können, die Sachbearbeiter werden dann entsprechend informiert. Einzige Ausnahme ist die Ausländerbehörde, die, sobald sie wieder öffnet, auch weiterhin über ihren eigenen Eingang zu betreten sein wird.
Eine vergleichbare Zugangskontrolle wie im Rathaus Nord soll, wenn möglich, zeitnah auch im Rathaus West etabliert werden. Und auch in anderen Bereichen wird derzeit geplant und gebaut, um, so der OB, „die größtmögliche Sicherheit der Besucher als auch der Bediensteten sicherzustellen. Alle Maßnahmen dienen dem Schutz unserer aller Gesundheit. Deshalb bedanken wir uns schon jetzt für die Unterstützung und das Verständnis!“
Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle
Kaiserslautern, 27.04.2020