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Pressemitteilung vom 04.07.2012

20 Jahre Betreuungsrecht

Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen Stadt und Landkreis Kaiserslautern würdigt Engagement vieler Ehrenamtlicher

Vor 20 Jahren, am 01. Januar 1992, wurden Vormundschaften und Gebrechlichkeitspflegeschaften durch das Betreuungsrecht ersetzt. Vor diesem Hintergrund lud die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern am Dienstag, 03. Juli 2012, zu einer Feierstunde in den Deutschordensaal der Kreissparkasse Kaiserslautern ein. Auch Jochen Hartloff, Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz, nahm an der Veranstaltung teil und würdigte in seiner Ansprache insbesondere das Engagement vieler ehrenamtlicher Betreuer und der Betreuungsvereine.

70 Prozent aller Betreuungen werden zurzeit von Ehrenamtlichen geführt, meist den nächsten Verwandten. Unterstützung finden diese Menschen bei Betreuungsvereinen. Die Vereine beraten, leiten an, informieren über Verfahrenswege und geben Handlungsanweisungen sowie wichtige Informationen.

Wer seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst vertreten kann, ist auf Hilfe angewiesen. Niemand soll wegen einer Krankheit oder Behinderung benachteiligt oder in seinen Rechten eingeschränkt werden. Diese Hilfe wird durch das Betreuungsrecht garantiert. Neben der rechtlichen Vertretung sind Kernpunkte des Betreuungsrechts die Berücksichtigung des Willens der Betreuten und die Erhaltung ihrer Geschäftsfähigkeit. Im Vordergrund steht dabei immer das persönliche Wohlergehen der Betroffenen. Wesentliches Ziel des Betreuungsrechts ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 04.07.2012