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Pressemitteilung vom 26.06.2012

Steuerbescheide zur Grundsteuer versandt

Fehlerhafte Adressen werden überarbeitet

Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 19.12.2011 zur Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 370 auf 420 von Hundert, wurden nun seitens der Stadtverwaltung die Steuerbescheide an die Grundstückseigentümer versandt.

Einige der Adressen sind fehlerhaft und lassen sich erst nach dem Rücklauf korrigieren. Das liegt daran, dass das Referat Kasse und das Referat Finanzen, die die Steuerbescheide in gemeinsamer Arbeit versenden, aus Datenschutzgründen nicht auf den Adressdatenbestand des Einwohnmeldeamtes zurückgreifen dürfen. Ob sich die Familienverhältnisse geändert haben, ein Grundstücksbesitzer verstorben oder jemand weggezogen ist wird daher nicht automatisch mit den Daten für die Steuerbescheide abgeglichen.

Mit den eingehenden Rückläufen zeigt sich erst, wo der Adressbestand aktualisiert werden muss. Die fehlerhaften Adressen werden so schnell wie möglich überprüft und ins Datenverarbeitungssystem eingepflegt. Um zu vermeiden, dass mit Wirkung zum 21. Juli die Gebührenbescheide kassenwirksam werden, wird die Stadtverwaltung bei den fehlerhaften Ausläufen eine Abbuchungssperre bis zum 15. August vornehmen.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 26.06.2012