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Beginn der Neubauten an Schulzentrum Süd und Schillerschule noch 2019
„Die größte Schule der Stadt ist auf einem sehr guten Weg, für die nächsten Jahrzehnte saniert zu sein!“ So lautet das Fazit von Baudezernent Peter Kiefer zum Schulzentrum Süd, wo derzeit umfangreiche Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung und energetischen Sanierung laufen. Unmittelbar bevor steht der Baubeginn am neuen Fachklassentrakt.
„Das Schulzentrum Süd steht sinnbildlich für die umfangreiche Bautätigkeit der Verwaltung an den Lautrer Schulen“, erklärt der Beigeordnete. Was den Brandschutz anbelangt, stammen die Mittel zumindest teilweise aus der Schulbauförderung des Landes. Derzeit ist bereits der letzte der neun vorgesehenen Treppentürme in Arbeit. Auch die Innenbereiche erhalten noch Rauchabschlüsse, nach wenigen weiteren Innenarbeiten soll das Schulzentrum Süd dann 2020 brandschutztechnisch auf neuestem Stand sein. Bis 2023 soll zudem mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm die komplette Außenhülle saniert sein, Decken und Böden werden weiterhin im laufenden Schulbetrieb getauscht – dies wiederum aus städtischen Mitteln. Der größte Brocken wird jedoch mit Abstand der Neubau des Fachklassentraktes, der noch in diesem Mai beginnen soll. Kostenpunkt alleine dafür: 16 Millionen Euro. „Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung hat ergeben, dass ein Neubau günstiger ist als eine Renovierung des vorhandenen Gebäudes“, erklärt Kiefer. Der alte Fachklassentrakt soll abgerissen werden, sobald der Neubau in ungefähr zwei Jahren fertiggestellt ist.
Ebenfalls noch in diesem Jahr – wahrscheinlich im November – wird es an der Schillerschule mit dem Neubau losgehen. Anstelle der drei alten Schulgebäude entsteht für rund 5,8 Millionen Euro ein einzelnes Grundschulgebäude mit zehn Klassenräumen. Turnhalle und Mensa bleiben erhalten, die Kinder sind bis zur Fertigstellung in den Räumen der bis dato leerstehenden Bännjerrück-Hauptschule untergebracht. Auch diese Maßnahme wird über die Schulbauförderung des Landes abgewickelt.
Wie der Beigeordnete weiter erläutert, laufen parallel zu diesen beiden großen Neubauten an vielen Kaiserslauterer Schulen derzeit Sanierungsmaßnahmen, die durch das zweigliedrige Kommunale Investitionsprogramm 3.0. des Bundes (KIP) gefördert werden. Noch Teil des ersten Maßnahmenpakets, das Ende 2020 abgeschlossen sein muss, sind die laufenden Arbeiten am Burggymnasium (Fenster im A- und M-Bau), an der BBS I (Dachsanierung der Werkstatt), in der Geschwister-Scholl-Schule (Fenster und Fassade der Turnhalle), in der Schule am Beilstein (Fenster) sowie am Schulzentrum Süd. Bereits abgeschlossen werden konnten unter anderem die Dachsanierungen an der Stresemannschule und Paul-Münch-Schule sowie der Fensteraustausch am Albert-Schweitzer-Gymnasium und am Weiterbildungszentrum. Insgesamt stehen im ersten Teil des KIP der Stadt Kaiserslautern von 2016 bis 2020 rund 16 Millionen Euro zur Verfügung, um kommunale Gebäude und Liegenschaften zu sanieren. Der Stadtrat hatte dazu eine Prioritätenliste verabschiedet, auf der die Reihenfolge der Maßnahmen festgelegt ist.
Weitere 17,1 Millionen Euro erhält die Stadt durch das zweite Kapitel des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 – die diesmal sogar ausschließlich den Schulen zu Gute kommen werden. Gefördert werden, so die Vorgabe des Bundes, Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur mit einem Fördersatz in Höhe von 90 Prozent. Auch hier wurde vom Stadtrat Ende 2017 eine von der Verwaltung aufgestellte Prioritätenliste beschlossen. Sie beinhaltet verschiedene Bereiche der städtischen Schulsanierung und schöpft die zur Verfügung gestellten Fördermittel gänzlich aus. Insgesamt umfasst die Liste 20 Maßnahmen, auf Platz 1 steht die Paul-Münch-Schule, gefolgt von der Fischerrückschule und der Röhmschule. Durch die 20 Projekte können jährliche Energieeinsparungen in Höhe von rund 643.000 Euro erzielt werden.
Bei Aufstellung der Maßnahmenliste wurde darauf geachtet, dass die im Rahmen des ersten Kapitels gestrichenen städtischen Maßnahmen an oberster Stelle der Maßnahmenliste des zweiten Kapitels stehen. Grundsätzlich sind Projekte nur dann förderfähig, wenn ihr Investitionsvolumen mindestens 200.000 Euro beträgt. Sie müssen bis Ende 2022 vollständig abgenommen und im Jahr 2023 vollständig abgerechnet sein.
Kiefer: „Derzeit befinden sich die Projekte des zweiten KIP-Kapitels in der Planungsphase. Zusammen mit den anderen Projekten ist das ein enormes Programm, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres zuständigen Referats Gebäudemanagement viel abverlangt!“ Wenn sich die Chance auf Fördermittel biete, müsse man diese jedoch ergreifen, zeigt sich der Beigeordnete überzeugt. Viele der Investitionen seien zudem dringend notwendig, auch hinsichtlich der Klimaschutzbemühungen der Stadt. „Ein immenser Aufwand, der sich aber am Ende lohnen wird!“
Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle
Kaiserslautern, 05.03.2019