Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 26.07.2018

Soforthilfemittel für Starkregen-Geschädigte ausbezahlt

Sechs Antragstellern konnte innerhalb einer Woche nach Antragseingang jeweils der Höchstbetrag von je 1.500,00 € als Soforthilfe angewiesen werden. Bei weiteren drei Anträgen hängt die Entscheidung noch vom Mitwirken der Betroffenen ab. Diese staatliche Hilfe hatte das Land den Menschen unterstützend zugesagt, die durch die Starkregenereignisse in ihrer existenziellen Grundlage beeinträchtigt waren.  

"Wir sind froh, dass aktuell alle vorliegenden Anträge abschließend bearbeitet sind. Insgesamt haben wir mehr als 40 Personen entsprechende Unterlagen zur staatlichen Unterstützung zugesandt. Inzwischen können wir die eingehenden Anträge innerhalb eines Tages entscheiden. Wir wollen denen, die ohnehin schon Leid erlitten haben, zumindest in finanzieller Hinsicht mit der schnellen Entscheidung auch Handlungssicherheit und Perspektive geben“, so der Leiter des Sozialreferates Christian Littek.  

Das Referat Soziales weist darauf hin, dass entsprechende Anträge weiterhin möglich sind. Diese müssen dem Referat bis spätestens 13. August 2018 zugegangen sein. Informationen erhalten Interessierte auch telefonisch unter 365-1500. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, die einen Schaden von mind. 5.000 € (im Härtefall 3.000 €) erlitten haben und unter der EK-Grenze von jährlich 22.050 € (monatlich 1.837,50 €) liegen. Jede weitere Person im HH erhöht die Einkommensgrenze um 8.500 € jährlich.  



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 26.07.2018