Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.
Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.
Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.
Von Abzocke kann keine Rede sein
Mit Wirkung vom 01.07.2011 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die vollständige Erhebung des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung unter anderem von Vergnügungssteuer beschossen. Damit können die Kommunen ab diesem Zeitpunkt den Besteuerungsmaßstab in eigener Zuständigkeit regeln. Der Stadtrat hat am 26.9.2011 einstimmig die neue Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer beschlossen. In Folge der geänderten Rechtsgrundlage wurde die bisher geltende Vergnügungssteuersatzung komplett überarbeitet und eine neue Satzung erstellt. "Hierbei wurde neben der schwierigen Haushaltssituation der Stadt auch berücksichtigt, dass im Vergleich zu anderen Bundesländern die bisher geltenden Steuersätze sehr niedrig angesetzt waren", erläutert Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel die Satzungsbestimmungen. "Mit den neu festgesetzten Steuersätzen haben wir uns im Wesentlichen dem Niveau vergleichbarer, insbesondere rheinland-pfälzischer Städte angepasst. Die neue Vergnügungssteuersatzung entspricht in wesentlichen Teilen auch dem Satzungsmuster des Städtetages und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 10.5.2011." Bemessungsgrundlage für die Steuer ist demnach nicht die Anzahl der "Geräte mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk", sondern der Standort und das Einspielergebnis. Der Steuersatz beträgt für Gewinnspielautomaten in Spielhallen, Internetcafés und ähnlichen Unternehmen zwölf Prozent des Einspielergebnisses, mindestens jedoch 60 Euro im Monat. In allen übrigen Orten (z.B. Gaststätten) beträgt der Steuersatz ebenfalls zwölf Prozent. Allerdings ist der Mindestbetrag hier auf 20 Euro im Monat festgelegt. "Insofern berücksichtigt die Satzung der Stadt Kaiserslautern bei der Erhebung der Vergnügungssteuer sehr wohl, wo die Spielautomaten aufgestellt sind. Wir haben hier nicht die Spielhallen und Lokale über einen Kamm geschoren", so der Rathauschef.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 04.04.2012