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Pressemitteilung vom 17.02.2012
Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz gekippt
OB Dr. Klaus Weichel: "Erwarte positive Auswirkungen für Kaiserslautern."<br>
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, durch das der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz gekippt wurde, wird auch Auswirkungen auf Kaiserslautern haben. Denn mit dessen Neuregelung zum 01.01.2014 habe das Land "einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten", so der Gerichtshof. Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel begrüßte die Entscheidung: "Ich erwarte, dass das Urteil für die Stadt Kaiserslautern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs künftig positive Auswirkungen haben wird, auch wenn derzeit noch nichts Verbindliches gesagt werden kann."
In den Leitsätzen zu dem Urteil wird darauf hingewiesen, dass das Land verpflichtet sei, den Kommunen im Wege des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung zu sichern. Diese müsse neben den zugewiesenen Aufgaben auch frei gewählte ermöglichen. "Dies ist in Kaiserslautern nicht mehr gewährleistet", kommentierte der Oberbürgermeister, "wir können nicht einmal mehr die pflichtigen Aufgaben finanzieren, ohne Liquiditätskredite in Anspruch zu nehmen." Weichel mahnte mehr Verteilungsgerechtigkeit an. Dies gelte insbesondere deshalb, weil für die Kommunen hohe Kostenbelastungen aufgrund staatlicher Aufgaben entstanden seien. Hier fordert das Urteil eine Korrektur.
Das Stadtoberhaupt sah sich bestätigt in der Aussage des Gerichtshofs, dass der Gesetzgeber die hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der kommunalen Finanzprobleme nicht angemessen berücksichtigt habe, als er die Finanzzuweisungen bemaß. "Das sage ich schon lange, dass der Bund speziell die von ihm verursachten Soziallasten der Kommunen nicht ausreichend finanziert", unterstrich er. Weichel verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Stadt-Umland-Problematik. Infolge der hohen Sozialausgaben ist es 2007 hier zu erheblichen finanziellen Ungleichgewichten zwischen den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gebietskörperschaften unterhalb der Kreisebene gekommen. Das Verfassungsgericht stellte dazu fest, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des horizontalen Finanzausgleichs das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung verletzt habe.
"Auch bei einer verbesserten Finanzausstattung müssen wir natürlich unsere Verantwortung als Kommune wahrnehmen und unser Äußerstes tun", betonte Weichel und ließ keinen Zweifel an dem Konsolidierungskurs der Stadt. Er begrüßte die zu erwartende Unterstützung des Landes, die im Urteil ausdrücklich herausgestellt worden war. Das Land hat danach die finanziellen Belange seiner Kommunen auf Bundesebene als eigene zu wahren und durchzusetzen. Ebenfalls positiv wertete Weichel, dass im Rahmen der Neuregelung eine Rückführung von Aufgaben und Standards zu erfolgen habe, womit auch eine Aufgabenkritik einhergehe.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 17.02.2012