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Stadt darf Stadiongesellschaft Kapital zuführen – hohe Auflagen für FCK in neuem Pachtvertrag angedacht
Angesichts der vom FCK beantragten Mietminderung für das Fritz-Walter-Stadion hat Oberbürgermeister Klaus Weichel mit dem Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Thomas Linnertz und der für die Kommunalaufsicht zuständigen Vizepräsidentin Begoña Hermann vorgestern in Trier einen Kompromiss ausgehandelt. Die Stadt darf demnach der Fritz-Walter-Stadion GmbH künftig jährlich den durch eine reduzierte Pachtzahlung verursachten Fehlbetrag zuführen, ohne dass dies andere freiwillige Leistungen der Stadt mindert. Im Gegenzug erfolgt die bereits in der Vergangenheit wiederholt von der Aufsichtsbehörde geforderte Anhebung der Hebesätze. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 soll demnach der Hebesatz der Grundsteuer B von 460 auf 525 Prozent erhöht werden. Mit dem FCK wird ein neuer, an die aktuellen sportlichen Verhältnisse und die Kreditlaufzeit angepasster Pachtvertrag vereinbart, mit dem der Fußballclub unter anderem zur Rückzahlung der städtischen Mittel über Besserungsscheine verpflichtet werden soll. Am 26. Februar wird hierüber der Stadtrat in einer Sondersitzung entscheiden.
„Die Erhöhung der Grundsteuer ist eine bittere Pille, aufgrund der vertraglichen und finanziellen Situation aber derzeit leider alternativlos“, so Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Unserem Ansinnen, der Stadiongesellschaft unter die Arme zu greifen, ohne dass diese Hilfe in die Freiwilligen Leistungen durchschlägt, ist die Aufsichtsbehörde nachgekommen.“ Als sogenannte „Freiwillige Leistung“ hätte die jährliche Kapitalzuführung an die Stadiongesellschaft mit sämtlichen von der Stadt unterstützten Kultur-, Jugend- oder Sporteinrichtungen um einen gedeckelten Finanztopf konkurriert. „Kurz gesagt: Für die Gegenfinanzierung der Stadionmiete hätten wir Bäder oder städtische Kultureinrichtungen schließen müssen. Eine solche Entwicklung galt es mit allen Mitteln zu verhindern“, so der OB. „Angesichts unserer ohnehin extrem angespannten Haushaltslage können wir die Kapitalzuführung aber ohne eine Steuererhöhung nicht stemmen“, so Weichel.
Laut dem bislang bestehenden und bis 2028 laufenden Pachtvertrag bezahlt der FCK ligaabhängig 3,6 Millionen Euro in der 1. Liga beziehungsweise mindestens 2,4 Millionen Euro pro Jahr (Zweite Liga) an die Stadiongesellschaft. Der nun vorliegende Antrag auf Pachtminderung sieht in der zweiten Liga eine dauerhafte Reduzierung auf 2,4 Millionen Euro vor, in der dritten Liga auf 425.000 Euro. Die Stadiongesellschaft benötigt pro Jahr jedoch rund 3,2 Millionen Euro, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, allen voran die jährlichen Zinszahlungen in Höhe von 2,95 Millionen Euro, mit denen bis zum Jahr 2036 der Kredit zum Kauf des Stadions in Höhe von 65 Millionen Euro `bedient´ werden muss.
„Der bestehende Pachtvertrag wurde in der Erwartung ausgehandelt, der FCK spiele mittelfristig wieder in der Bundesliga. Wir brauchen daher angesichts der neuen sportlichen und damit auch finanziellen Situation dringend einen neuen Vertrag“, erklärt der OB. Darin soll der FCK unter anderem durch so genannte Besserungsscheine verpflichtet werden, die Kapitalzuführungen schnellstmöglich zurückzuzahlen, im Falle einer erneuten Bundesligazugehörigkeit spätestens im zweiten Jahr. In der ersten Liga soll zudem die Miete pro Jahr von zunächst 3,6 Millionen Euro auf mindestens 4,5 Millionen Euro im dritten Jahr ansteigen. Für die zweite Liga soll der neue Vertrag weiterhin eine Miete von 2,4 Millionen Euro vorsehen, für die dritte Liga „mindestens“, so der OB, 425.000 Euro. Auch soll es dem FCK nicht mehr möglich sein, anstehende Zahlungen durch anzurechnende Investitionen ins Stadion auszugleichen, wie dies in der Vergangenheit öfters der Fall war.
„Der FCK muss einen erkennbaren Eigenbeitrag leisten“, so Weichel, „da kommt alles auf den Prüfstand. Das gilt auch für den Verwaltungsapparat!“. Zur besseren Kommunikation habe die ADD empfohlen, einen Vertreter der Stadt als ständigen Beobachter in den FCK-Aufsichtsrat zu entsenden, so das Stadtoberhaupt. Weichel sprach von einem Gesamtpaket, das es nun zu schnüren gelte – und mit dem sich am 26. Februar der Stadtrat befassen soll.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 24.01.2018