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Pressemitteilung vom 17.08.2011
Vorabwiderspruch gegen die Veröffentlichung von Hausansichten in Microsofts Panoramadienst
Oberbürgermeister Dr. Weichel: "Datenschutz ist ein wichtiges Recht."
Bei "Bing Maps Streetside", dem Panoramadienst von Microsoft, handelt es sich um ein vergleichbares Projekt wie "Google Street View". Dabei werden Straßenansichten fotografiert und ins Internet eingestellt hat. Noch bis Oktober 2011 sind in der Rhein-Main-Region entsprechende Fahrzeuge mit Kameras für "Bing Maps Streetside" unterwegs, wobei auch rheinland-pfälzische Gebiete einbezogen sind.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz hat daher darauf hingewiesen, dass Hausbesitzer und -bewohner noch bis zum 30. September 2011 die Möglichkeit haben, vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausansichten in dem Panoramadienst einzulegen. Die Widerspruchsmöglichkeit besteht für Häuser in ganz Deutschland, unabhängig davon, ob Microsoft in der Region bereits Aufnahmen gemacht hat oder nicht. Die jeweiligen Ansichten sollen dann noch vor der ersten Veröffentlichung im Internet unkenntlich gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Widersprüche erst wieder möglich, wenn die Straßenansichten bereits im Internet veröffentlicht sind.
Kaiserslauterns Oberbürgermeister Dr. Weichel unterstrich: "Datenschutz ist ein wichtiges Recht. Jeder sollte sich überlegen, ob er seine Hausansichten weltweit veröffentlicht sehen möchte oder nicht."
Für den Vorabwiderspruch muss ein von Microsoft speziell entwickeltes Formular verwendet werden, um die Identifizierung der betroffenen Immobilie einwandfrei zu ermöglichen. Dieses ist im Internet unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx abrufbar.
Der Widerspruch kann online oder schriftlich gegenüber
Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 10 10 33
80084 München
eingelegt werden. Unter dieser Adresse kann das Formular auch schriftlich angefordert werden.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 17.08.2011