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Stadtrat stimmt der Antragstellung in Mainz zu
Die Fritz-Walter-Schule in der Stadt Kaiserslautern möchte ein Förder- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen einrichten. Dazu hat der Stadtrat am 27. März 2017 seine Zustimmung gegeben. Die Stadt Kaiserslautern wird beim Bildungsministerium in Mainz den entsprechenden Antrag stellen. „In dem Förder- und Beratungszentrum Kaiserslautern werden zukünftig Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenarbeiten“, berichtet der Beigeordnete und Schuldezernent Joachim Färber. Er unterstützt die Antragstellung maßgeblich, die Fritz-Walter-Schule sei die richtige Schule zur Einrichtung des Zentrums, die sich damit verpflichtet, Inklusion im Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums Kaiserslautern qualitativ weiterzuentwickeln. Durch präventive Maßnahmen soll dabei ganz gezielt der sonderpädagogische Förderbedarf bei den Schülerinnen und Schülern vermieden bzw. reduziert werden und der inklusive Unterricht gestärkt werden.
Im Förderschwerpunkt Lernen übernimmt die Fritz-Walter-Schule Aufgaben, die auf Reduzierung der Förderquote ausgerichtet sind, wie beispielsweise die Vermeidung der Verfestigung von Lernstörungen durch direkte oder indirekte Förderung. Die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften bei Einschulung, beim Übergang in die Sekundarstufe I sowie in der beruflichen Bildung wird ebenfalls durchgeführt. Auch die Organisation und Gestaltung des fachlichen Austauschs mit Regelschulen und Förderschulen im Zuständigkeitsbereich gehört in den Aufgabenbereich.
Die Kooperationsstrukturen mit außerschulischen Partnern, der Jugend- und Sozialhilfe, den Rehabilitationsträgern und anderen Beratungssystemen sollen weiter entwickelt werden. Im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung übernimmt die Fritz-Walter-Schule einen Entwicklungsauftrag, der Folgendes beinhaltet: zum einen die Entwicklung eines Beratungs- und Unterstützungsangebots für Schülerinnen und Schüler, Eltern und für Schulen mit dem Ziel der Vermeidung bzw. Reduzierung von Verhaltensschwierigkeiten und zum anderen die Entwicklung eines pädagogischen Konzepts zum inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern in enger Abstimmung mit der Jugendhilfe.
Sofern das Bildungsministerium dem Antrag zustimmt, kann mit der Einrichtung des Förder- und Beratungszentrums begonnen werden.
Autor/in: Sandra Janik-Sawetzki - Pressestelle
Kaiserslautern, 07.04.2017