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Pressemitteilung vom 18.05.2011
Änderung zur Straßenreinigungssatzung
ASK versendet Ende Mai die Gebührenbescheide
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2011 die Änderung der Straßenreinigungssatzung entsprechend den Vorgaben des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 15. März 2011 beschlossen. Das OVG hat in seinem Urteil die Satzung grundsätzlich bestätigt. Lediglich an zwei Punkten wurde Kritik geübt.
Geändert wurde in der nun beschlossenen Satzung, dass als Bezugsobjekt für die Gebührenerhebung das Buchgrundstück und nicht das Flurstück herangezogen wird. Darüber hinaus wurde der Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse entfällt, auf einheitlich 25 Prozent festgelegt. Infolgedessen ändern sich die Gebühren für die einzelnen Reinigungsklassen. Auch wurden mit Hilfe einer aktualisierten Version der Vermessungssoftware die Gebührenmeter der jeweiligen Buchgrundstücke neu berechnet.
Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungs-Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern (ASK) wird die Bescheide für das Jahr 2011 auf der geänderten Grundlage Ende Mai verschicken.
Der ASK weist darauf hin, dass Bescheide aus dem Jahr 2010, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, bestandskräftig sind. Sofern die Änderungen zu einer Erhöhung der veranlagten Gebühren führen, wird die Stadt Kaiserslautern keine Nachforderungen für 2010 erheben. Werden geringere Gebühren für 2010 ermittelt, erstattet die Stadt die Differenz im Laufe des Monats Juni zurück.
Bescheide aus dem Jahr 2010, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, werden im Widerspruchsverfahren durch den Stadtrechtsausschuss behandelt.
Um die Bearbeitungsabläufe zu vereinfachen, bittet der ASK Rückfragen per Fax (0631/365-1709) oder per E-Mail (info@ask-kl.de) zu senden. Weitere Informationen sind im Bereich Verwaltung und Finanzen unter der Telefonnummer 0631 365-3838 und ab dem 30. Mai unter der zusätzlichen Telefonnummer 0631 365-3535 erhältlich.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 18.05.2011