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Zum Laden der Akkus Fahrzeuge nicht laufen lassen!
Im Referat Umweltschutz der Stadt Kaiserslautern gehen vermehrt Beschwerden ein, dass eifrige Pokémon Go-Spieler zum Laden ihrer Handy-Akkus die Motoren ihrer Fahrzeuge laufen lassen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass dieses Verhalten aus Umwelt- und Lärmschutzgründen verboten ist. Die entsprechende Rechtsgrundlage liefert § 30, Abs.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in der es unter anderem heißt:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen (…).“ Darüber hinaus die Nutzung eines Mobiltelefons bei angeschaltetem Motor laut § 23 Abs. 1a der STVO ebenfalls untersagt.
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
Um trotzdem weiter auf Pokémon jagt gehen zu können und Ärger oder Beschwerden belästigter Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden, hat das Referat Umweltschutz folgende Tipps zum Akku-Sparen beim Spielen:
> Energiesparmodus des Spiels nutzen,
> Energiesparmodus des Smartphones nutzen,
> Bildschirmhelligkeit verringern,
> Deaktivierung anderer Apps,
> Deaktivierung von WLAN-Verbindungen,
> Offline-Karten in Google Maps herunterladen,
> Deaktivierung der Augmented-Reality-Funktion,
oder die
> Powerbank zum Aufladen nutzen.
Autor/in: Sandra Janik-Sawetzki - Pressestelle
Kaiserslautern, 11.08.2016