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Pressemitteilung vom 08.03.2011

Bildungs- und Teilhabepaket in Kaiserslautern

Sozialdezernent Färber hofft, dass bedürftige Kinder bessere Entwicklungsmöglichkeiten erhalten <br>

Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei vorübergehender Erwerbsminderung, Kinderzuschläge oder Wohngeld beziehen", erläutert Joachim Färber, Beigeordneter und Sozialdezernent der Stadt Kaiserslautern. In Kaiserslautern hätten allein in den Bedarfsgemeinschaften der SGB-II-Empfänger rund 3.200 Minderjährige Anspruch auf das Bildungspaket für bedürftige Kinder. "Ich bin froh, dass nun neue Möglichkeiten geschaffen wurden, um die Ausgrenzung bedürftiger Kinder aufzuheben und diesen somit bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu ermöglichen", so Färber.

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich zum einen an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die eine Kindertageseinrichtung beziehungsweise eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Für diese Personen besteht zum Beispiel die Möglichkeit der Übernahme der Fahrtkosten für eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Auch ergänzende angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler können beantragt werden. Die Schule muss hierzu bestätigen, welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels besteht. Kostenfrei für alle sei nun auch das gemeinschaftliche Mittagessen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen, betont Sozialdezernent Färber. Um diese Unterstützung zu erhalten, sei die regelmäßige Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung erforderlich. Höchstens ein Eigenanteil von einem Euro sei von den Eltern selbst zu erbringen. Diese Leistungen können ab sofort beim Jobcenter der Stadt Kaiserslautern beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anträge direkt in den Schulen und Kindertageseinrichtungen zu stellen. Für die Bezuschussung des gemeinsamen Mittagessens genügt die Vorlage des Leistungsbescheides in der Einrichtung.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben beantragt werden. Diese Regelung betrifft zum Beispiel Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, den Unterricht in künstlerischen Fächern, wie zum Beispiel den Musikunterricht, aber auch angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, wie beispielsweise ein Museumsbesuch, oder die Teilnahme an Freizeiten. Anträge für diese Unterstützungen werden ab sofort beim Jobcenter der Stadt Kaiserslautern, Guimaraesplatz 3, oder beim Referat Soziales, Maxstraße 19, entgegen genommen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 08.03.2011