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Pressemitteilung vom 01.10.2015

Grünschnittsammlung des ASK

Container stehen ab dem 10. Oktober zur Verfügung

Gartenbesitzer haben in Kaiserslautern vielfältige Möglichkeiten ihre Grünabfälle zu entsorgen. Die ökologisch sinnvollste Methode ist die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück. Laub, Baum- und Strauchschnitt, Wildkräuter und andere organische Gartenabfälle können so auf eine natürliche Weise zu einem wertvollen Dünger verarbeitet werden. Dadurch verbessert sich die Bodenqualität im eigenen Garten.

 

Um Grünabfälle, die nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können, dennoch der Verwertung zuzuführen, bietet der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungs-Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern (ASK) zweimal im Jahr eine Grünabfallsammlung an. Hierzu werden im Stadtgebiet Großraumcontainer aufgestellt. Die nächste Sammlung findet jeweils an den Wochenenden vom 10. Oktober bis 15. November 2015 statt.

 

Die genauen Containerstandorte und die jeweiligen Standzeiten werden am 7. Oktober im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern bekannt gegeben. Bereits jetzt sind die Daten auf der ASK-Homepage unter www.ask-kl.de verfügbar.

 

Der ASK appelliert an alle Stadtbewohner keine Kunststoffsäcke, Blumentöpfe, Drähte, Steine, Erde und Sperrmüll in die Grünabfallcontainer zu geben. Das Aussortieren verursacht Kosten, die letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger in Kaiserslautern tragen.

 

Während des gesamten Jahres können haushaltsübliche Mengen Grünabfall kostenfrei auf den städtischen Wertstoffhöfen in der Daennerstraße 17, Pfaffstraße 3 und Siegelbacher Straße 187 abgegeben werden. Auch der Wertstoffhof bei der Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) im Kapiteltal nimmt haushaltsübliche Mengen unentgeltlich entgegen.

 

Für größere Grünschnittmengen stellt der Containerdienst des ASK Behälter in den Größen von 5,5 bis 30 Kubikmeter kostenpflichtig gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen unter: info@ask-kl.de sowie der Telefonnummer 0631/ 365-1700

 



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 01.10.2015