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Versand ab 24. Juli 2015
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrats vom 15. Juni 2015 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 420 Prozent auf 460 Prozent erhöht. Der Versand der geänderten Bescheide erfolgt ab dem 24. Juli 2015.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 27.07.2015
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