Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 17.06.2015

Entscheidung über Merkurstraße ist Sache des Stadtrates

Referat Stadtentwicklung handelt allein im politischen Auftrag – Einzelhandelskonzeption sieht seit 2009 Beschränkung der Handelsgebiete am Stadtrand vor

Zum Einkaufen nur noch auf die grüne Wiese? Wieviele Geschäfte und welche Branchen sich am Stadtrand ansiedeln dürfen, regelt für Kaiserslautern eine Einzelhandelskonzeption. Sie bildet den strategischen Rahmen für die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Kaiserslautern und besagt, dass die Weiterentwicklung in den Handelsgebieten am Stadtrand zum Schutze der Innenstadt restriktiv zu beschränken ist – unter Wahrung des Bestandsschutzes. Diese Konzeption wurde im Jahre 2009 erstellt und wird seitdem permanent aktualisiert, zuständige Stelle innerhalb der Verwaltung ist das Referat Stadtentwicklung.

 

Das Referat Stadtentwicklung handelt dabei aber ausschließlich im politischen Auftrag des Stadtrates. Das betrifft sowohl die Einzelhandelskonzeption an sich, die vom Stadtrat am 30. März 2009 beschlossen wurde, als auch daraus abzuleitende konkrete Bebauungspläne. Besonders in der Diskussion ist derzeit die Beschränkung des Einzelhandels im Handelsgebiet am westlichen Stadtrand. In seiner Sitzung am 27. Mai 2015 sollte der Stadtrat unter dem Tagesordnungspunkt „Bebauungsplanentwurf Merkurstraße, Änderung 2“ (TOP 15) nun darüber entscheiden, in welcher Ausprägung sich der Einzelhandel im genannten Handelsgebiet entwickeln darf. Der vorhandene Bebauungsplan für die Merkurstraße aus dem Jahre 1997 wäre also vom Stadtrat entsprechend abgeändert worden. Das Referat Stadtentwicklung hatte dazu im Auftrag des Stadtrates alternative Änderungsvorschläge für den vorhandenen Bebauungsplan erarbeitet, über die der Stadtrat am Montag zunächst hätte beraten und dann eine entsprechende Entscheidung fällen sollen.

 

Der Punkt wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen, um den Fraktionen, angesichts der Tragweite der Entscheidung, Zeit für eingehende Beratungen zu gewähren. Um die Fraktionen mit dem bestmöglichen Hintergrundwissen zu versorgen, liefert das Referat Stadtentwicklung derzeit noch zusätzliche fachliche Informationen an die politischen Entscheidungsträger. Auch werden weitere Gespräche mit den Eigentümern geführt.

 

Info

Die Einzelhandelskonzeption 2009 ist aufgrund der Datenfülle nicht im Internet zugänglich, kann gegen Unkostenerstattung jedoch bei der Stadtverwaltung auf CD angefordert werden. Bestellformulare und nähere Infos dazu gibt es hier.



Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle

Kaiserslautern, 17.06.2015