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Pressemitteilung vom 27.05.2010

Land Rheinland-Pfalz fördert erneuerbare Energien

Fördermittel auch 2010 ausreichend vorhanden

Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des Modernisierungsprogramms die Nutzung erneuerbarer Energien mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen. "Fördermittel sind auch 2010 ausreichend vorhanden", so die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH). Energiesparen im Gebäudebestand ist ein Dauerbrenner: einerseits lassen sich die Wohnnebenkosten reduzieren und andererseits wird der Ausstoß klimaschädlicher CO2-Gase vermindert. Rund vierzig Prozent der Endenergie in Deutschland wird für Raumwärme und Warmwasserbereitung verbraucht. Das Einsparpotenzial ist enorm: Mit der Erneuerung der Heizungsanlage, einer optimierten Wärmedämmung, dem Einbau neuer Fenster und einer Solaranlage für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können die Energiekosten um bis zu 85 Prozent gesenkt werden.

Ob für die jeweilige Maßnahme ein Zuschuss oder ein Darlehen beantragt werden kann, hängt von der Höhe der Investitionskosten ab. Wer umfangreichere Maßnahmen oder ein komplettes Maßnahmenpaket plant, wird höhere Ausgaben kalkulieren müssen. Diese Kosten fördert das Land mit zinsverbilligten Darlehen. Handelt es sich um die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums, sind Einkommensgrenzen zu beachten. Die Bauherrschaft benötigt zunächst von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie. Der Antrag wird über die jeweilige Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) gestellt. Liegen die Kosten zwischen 2.000 und 10.000 Euro, zahlt das Land einen Zuschuss in Höhe von maximal 25 Prozent. Der Zuschuss wird bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung beantragt. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten. Mit Zuschüssen und Darlehen können auch Mietobjekte gefördert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach Abschluss der Maßnahme eine bestimmte Anfangsmiethöhe eingehalten werden muss.

Informationen erhalten Interessenten auf den Internetseiten der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) unter www.lth-rlp.de oder beim Referat Bauordnung der Stadtverwaltung Kaiserslautern unter Telefon 0631/ 365 2428.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 27.05.2010