Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 23.10.2009

Fortbildungsveranstaltung: Genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Bereich der Vermögenssorge

Am 29. Oktober im Bistumhaus in Kaiserslautern

Immer wieder stehen Betreuerinnen und Betreuer vor der Frage, über welche Angelegenheiten sie ohne Zustimmung des Gerichtes verfügen können oder wann sie die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes benötigen. Häufig wird aus Unwissenheit gegen Bestimmungen verstoßen, was dann zu Konflikten mit dem Amtsgericht führen kann. Der Betreuungsverein der Stadt Kaiserslautern bietet am 29. Oktober 2009 um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bistumhaus in Kaiserslautern (Klosterstraße 6). Dabei wird Frau Brell, Rechtspflegerin am Amtsgericht Kaiserslautern, die genehmigungspflichtigen Angelegenheiten vorstellen und damit für mehr Sicherheit im Umgang mit den Betreuerpflichten sorgen. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Christine Traxel, Betreuungsverein des SKFM e.V., Tel.: 0631/ 3638266.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 23.10.2009