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Am 29. Oktober im Bistumhaus in Kaiserslautern
Immer wieder stehen Betreuerinnen und Betreuer vor der Frage, über welche Angelegenheiten sie ohne Zustimmung des Gerichtes verfügen können oder wann sie die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes benötigen. Häufig wird aus Unwissenheit gegen Bestimmungen verstoßen, was dann zu Konflikten mit dem Amtsgericht führen kann. Der Betreuungsverein der Stadt Kaiserslautern bietet am 29. Oktober 2009 um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bistumhaus in Kaiserslautern (Klosterstraße 6). Dabei wird Frau Brell, Rechtspflegerin am Amtsgericht Kaiserslautern, die genehmigungspflichtigen Angelegenheiten vorstellen und damit für mehr Sicherheit im Umgang mit den Betreuerpflichten sorgen. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Christine Traxel, Betreuungsverein des SKFM e.V., Tel.: 0631/ 3638266.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 23.10.2009
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