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Pressemitteilung vom 09.10.2009

Patientenverfügung - Informationsveranstaltung in Kaiserslautern

Weitreichende Information zu rechtlichen Grundlagen und Regelungen

Mein Wille am Lebensende – würdevolles Sterben – Patientenwille –
dies ist nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was die Menschen in Verbindung mit dem Thema Patientenverfügung zunehmend beschäftigt. Zum 1. September 2009 trat die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung in Kraft. Bei intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema tauchen viele Fragen auf. Eine von der Behindertenhilfe, der WEGE Gesundheitsorganisation und der Stabsstelle Gesundheit der Stadt Kaiserslautern organisierte Informationsveranstaltung, die am 17. November 2009 um 19:00 Uhr im Deutschordensaal der Kreissparkasse Kaiserslautern stattfindet, wird über rechtliche Grundlagen und Regelungen umfassend informieren.

Sind die bisher erstellten Patientenverfügungen weiterhin gültig?
Was kann ich für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin meine Angelegenheiten selbst zu regeln, vorab in der Patientenverfügung festlegen? Kann ein Formular ausgefüllt werden oder ist eine Patientenverfügung als individuelles Schriftstück zu verfassen? Wann und in welchem Umfang gilt meine Patientenverfügung? Auf all diese Fragen werden Hartmut Carra, Direktor des Amtsgerichts Kaiserslautern, Dr. med. Ivo Schütze und Prof. Dr. Andreas Fröhlich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemeinsam Antworten finden. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch bei der Behindertenhilfe Westpfalz e.V. (BTV), Langwiedener Str. 12, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/934369, Fax: 06371/934368, e-mail: mail@behindertenhilfe-westpfalz.de, bei der Stadt Kaiserslautern, Stabsstelle Gesundheit, Burgstr. 24, 67659 Kaiserslautern, Tel.: 0631/7501796, e-mail: klaus.mueller@kaiserslautern.de oder bei der WeGe e.G. Maxstr. 13, 67659 Kaiserslautern, e-mail: info@wege-kl.de, Tel.: 0631/3115207.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 09.10.2009