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Pressemitteilung vom 10.06.2009
Energieausweis für öffentliche Gebäude
Beigeordneter Kiefer übergibt Albert-Schweitzer Gymnasium ersten Ausweis für städtisches Gebäude
Bild: v.l.n.r. Udo Holzmann, Peter Kiefer und Max Laveuve bei der Übergabe des Energieausweises
Am Albert-Schweitzer-Gymnasium wurde heute der erste Energieausweis für öffentliche Gebäude der Stadt Kaiserslautern ausgehängt. Bau- und Umweltdezernent Peter Kiefer brachte gemeinsam mit dem Schulleiter des Albert-Schweitzer-Gymnasiums, Max Laveuve, den Energieausweis im Gebäude an. Sowohl Kiefer als auch Laveuve äußerten die Hoffnung, dass durch die Visualisierung des Energieverbrauchs sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch das Lehrerkollegium zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Energie angehalten werden.
Kiefer berichtete, dass die Stadt Kaiserslautern zwar gesetzlich verpflichtet sei, die städtischen Gebäude mit Energieausweisen auszustatten, dies aber auch als Maßnahme sehe, für eine energiesparende Umweltpolitik zu werben. "Die Stadt hat insgesamt 380 Gebäude mit Energie zu versorgen, da steckt großes Einsparpotential, wenn bewusster mit den Ressourcen umgegangen wird", berichtete Kiefer. Zunächst werden in 75 der öffentlichen Gebäuden die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Energieausweise ausgehängt. Bei den Energieausweisen handelt es sich um die so genannten Energieverbrauchs-Ausweise. Grundlage des dargestellten Energieverbrauchs ist der Mittelwert der Heizenergie- und Stromverbrauchswerte der zurückliegenden drei Jahre. "Die Heizenergieverbrauchswerte werden einer Klimabereinigung unterzogen, so dass die dargestellten Werte unabhängig vom Gebäudestandort und der jährlichen Witterung mit anderen, gleichartig genutzten Gebäuden verglichen werden können", berichtete Udo Holzmann, Direktor des Referates Gebäudewirtschaft.
Der Energieausweis des Albert-Schweitzer-Gymnasiums umfasst die Darstellung des Verbrauchs aller zur Schule gehörigen Gebäude. "Mit rund 96 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr Heizenergieverbrauch liegt die Schule rund 28 Prozent unter dem bundesweiten Vergleichswert für diese Gebäudenutzung", freute sich Holzmann. Auch der Stromverbrauchskennwert liege mit 16,0 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr rund 21 Prozent unter dem Vergleichswert.
Neben den Energieverbrauchsausweisen gibt es noch den so genannten Energiebedarfsausweis. Dieser beruht auf dem rechnerisch ermittelten Energiebedarf des jeweiligen Gebäudes. Hierzu wird die gesamte Gebäudehülle, also Außenwände, Fenster, Bodenplatte und Dach einer detaillierten energetischen Berechnung unterzogen. Auch die Energieeffizienz der technischen Anlagen des Gebäudes wird berechnet, so dass sich letztlich der theoretische Energiebedarf des gesamten Gebäudes ergibt.
"Die energetischen Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen in den Gebäuden der Stadt Kaiserslautern zeigen beim Heizenergieverbrauch eine rückläufige Entwicklung der jährlichen Verbrauchsdaten", so Kiefer. Der Stromverbrauch werde durch die kontinuierliche Ausweitung der mobilen Stromverbraucher, vor allem im Bereich EDV, allerdings erhöht, so dass der Verbrauch trotz der energieeffizienteren Gebäudetechnik ansteigt.
"Die bis zum 01.Juli zu erstellenden Energieausweise werden von den Mitarbeitern des Referates Gebäudewirtschaft in Eigenleistung erstellt", informierte Holzmann. In der Abteilung Energiemanagement seines Referates seien alle erforderlichen Daten und die notwendigen Hintergrundinformationen zum Erstellen der Ausweise vorhanden. "Die Stadt Kaiserslautern wird sich nicht auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Erstellung von Energieausweisen für Gebäude über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche beschränken, sondern auch in den kleineren Gebäuden den Energieausweis aushängen", freute sich der Referatsleiter. Auch er äußerte die Erwartung, mit der Darstellung des Energieverbrauchs der Gebäude eine positive Auswirkung auf das energetische Verhalten der Gebäudenutzer zu erreichen.
Hintergrund:
Mit den Energieausweisen in den öffentlichen Gebäuden wird die Forderung der Energieeinsparverordnung 2007 vollzogen, nach der bis zum 01.07.2009 in allen öffentlichen Gebäuden über 1000 Quadratmeter Nutzfläche ein Energieausweis erstellt und ausgehängt werden muss. Die Ausstellung von Ausweisen zur Dokumentation der energetischen Qualität von Gebäuden, beruht auf der EG-Richtlinie 02/91/EG vom 16.12.2002. Diese Richtlinie wurde mit Novellierung des Energieeinspargesetzes im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Energieeinsparverordnung 2007 wurden die entsprechenden Regelungen zur Erstellung und zum Aushang der geforderten Energieausweise festgelegt.
Die im Energieausweis dargestellten Vergleichswerte beruhen auf einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen Studie. In dieser Studie wurden bundesweit Heizenergie- und Stromverbrauchsdaten für bestimmte Gebäudenutzungsarten erhoben, und deren klimabereinigte Mittelwerte als Vergleichswert für den Energieverbrauchsausweis zur Verfügung gestellt.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 10.06.2009