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Pressemitteilung vom 14.12.2007

Schreiben an Erbbauberechtigte -Informationen über die Festsetzung des Erbbauzinses

In einem zweiten Schreiben trat die Stadtverwaltung Kaiserslautern Ende letzter Woche erneut an 1400 Erbbauberechtigte heran. Angeschrieben wurden nur diejenigen, bei denen sich der jährliche Erbbauzins 2008 erhöht. "Wir kommen jetzt nur der vertraglichen Abmachung nach", so der Direktor des Referates für Stadtentwicklung Hans-Peter Frohberger. Das Schreiben enthielte abgesehen vom "Vertrag über die Neufestsetzung des Erbbauzinses, die sich bei jedem Erbbauberechtigten individuell gestaltet", allgemeine Informationen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wenn sich der Lebenshaltungsindex um mehr als 10 Punkte ändere, könne der Erbbauzins neu festgesetzt werden. Dass die beiden Ereignisse, Schreiben I und II, so nah beieinander lägen, sei eine zufällige Überschneidung. Die Erhöhung wäre in den entsprechenden Fällen bei den betroffenen Erbbauberechtigten sowieso fällig gewesen, der Zusammenfall der beiden Ereignisse sei demnach "keine böse Absicht". Auch der umgekehrte Fall sei schließlich theoretisch möglich. "Würde sich dieser Index einmal nach unten bewegen, würde der Erbbauzins auch sinken", erklärte Frohberger.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 14.12.2007