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Pressemitteilung vom 27.08.2007

Ordnungsamt warnt vor Cold-Calling

Für telefonische Rückfragen steht die Gewerbebehörde unter Telefon: 365 - 4818 zur Verfügung.<br>

Das Bundesland Sachsen hat mitgeteilt, dass dort Fälle des so genannten „Cold- Calling" bei Gastwirten bekannt wurden, bei denen der Anschein behördlichen Handelns erweckt wurde, um die Angerufenen damit unter Kaufdruck zu setzen. Von Callcenter-Mitarbeitern wurden den Gastwirten Aushänge und /oder Gesetzestexte des Jugendschutzgesetzes zu deutlich überhöhten Preisen aufgedrängt. Die Anrufer drohten teilweise sogar mit Strafen und anderen Sanktionen, um eine Bestellung zu erzielen. Besonders betroffen waren dabei ausländische Gewerbetreibende.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Verkaufsmethode auch in anderen Bundesländern angewandt wird, weist das Ordnungsamt daraufhin, dass die Stadtverwaltung Kaiserslautern sich nicht telefonisch nach solchen Aushängen erkundigt und auch keine Aufforderungen zum Kauf solcher Aushänge telefonisch erteilt.

Die einschlägigen, aktuellen Gesetzestexte können kostenlos aus dem Internet geladen werden, oder können unter anderem im Buchhandel oder Fachhandel für Gastronomiebedarf in Form von Aushängen zu Preisen erworben werden, die ganz erheblich unter den Preisen der in Erscheinung getretenen Telefonanbieter liegen. Auch andere Gewerbezweige, die gesetzlich vorgeschriebene Aushänge, Warnhinweise und ähnliches bereit halten müssen, bittet das Ordnungsamt um besondere Vorsicht. Denn es entspricht nicht der Praxis zuständiger Behörden, das Vorhandensein solcher Aushänge und Unterlagen telefonisch abzufragen und zum Kauf zu animieren.

Für telefonische Rückfragen in Kaiserslautern steht Michael Grohe von der Gewerbebehörde unter Telefon: 365 - 4818 gerne zur Verfügung.





Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 27.08.2007